Gladbeck. Der verkaufsoffene Sonntag am 6. September in Gladbeck ist abgesagt. Der Grund: Verdi hat erfolgreich gegen Sonntage in anderen Städten geklagt.

Der verkaufsoffene Sonntag am 6. September wird nicht stattfinden. Nach zwei aktuellen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 28. August sagt die Stadt Gladbeck den Sonntag ab.

Verdi-Anwalt hat auch der Stadt Gladbeck mit einer Klage gedroht

Das Oberverwaltungsgericht hatte Klagen der Gewerkschaft Verdi gegen Sonntagsöffnungen in Lemgo und Bad Salzuflen stattgegeben, die für das vergangene Wochenende geplant waren. Am Montag wurde dann die Stadt Gladbeck unter Androhung einer Klage durch einen Verdi-Anwalt aufgefordert, auf den verkaufsoffenen Sonntag zu verzichten. „Wir wollten mit dem Sonntag dazu beitragen, unsere Innenstadt zu beleben und den Händlern nach der langen Corona-bedingten Schließung einen kleinen Ausgleich zu schaffen, auch um Arbeitsplätze im Handel zu sichern,“ so Bürgermeister Ulrich Roland, der sein Unverständnis äußert über das Vorgehen der Gewerkschaft.

Den Mitarbeitern im Handel täte gerade jetzt „unsere Solidarität gut“, so Roland weiter. Angesichts der Konkurrenz durch den Online-Handel, der zu den großen Profiteuren der Corona-Pandemie gehöre, habe man dem Handel in Gladbeck die Chance geben wollen, „sich mit seinen Stärken vor Ort zu präsentieren“.

Der Erlass der Landesregierung zur Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen hat sich als nicht rechtssicher erwiesen

Gladbeck habe sich bei der Genehmigung des verkaufsoffenen Sonntags, eben so wie Lemgo und Bad Salzuflen, auf einen Erlass der Landesregierung bezogen, der die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen erleichtern solle. Doch diese habe sich als nicht rechtssicher erwiesen: Die auf den Erlass gestützten Gründe für die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen auch ohne die sonst notwendigen Anlässe wie Stadtfeste habe das Oberverwaltungsgericht nicht akzeptiert.

Nach Auffassung des Gerichtes würden die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Einzelhandel keine Sonntagsöffnung rechtfertigen, heißt es in der Mitteilung der Stadt Gladbeck weiter. Darüber hinaus bezweifele das Gericht sogar, dass der Einzelhandel tatsächlich gravierende Einbußen aufgrund der Corona-Krise habe. Vielmehr gehe man davon aus, dass der Umsatz im stationären Einzelhandel gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar leicht zugenommen habe. Vor diesem Hintergrund sieht man bei der Stadtverwaltung Gladbeck keine Chance, an dem Plan festzuhalten. Die Absage sei in Abstimmung mit den Vorsitzenden von Einzelhandelsverband und Werbegemeinschaft erfolgt.