Gladbeck. In den Verwaltungen in Gladbeck und Recklinghausen informieren sich vermehrt Reiserückkehrer. 1034 Menschen meldeten sich im Kreisgesundheitsamt.

Auch wenn Reisen ins Ausland in den Sommerferien trotz der Coronavirus-Pandemie wieder möglich sind: Die Furcht vor einer Ansteckung fährt offensichtlich bei vielen Menschen mit. Angesichts der drohenden Gefahr machen sie sich lieber bei den Behörden schlau, auf welche Verpflichtungen oder gar Beschränkungen Reisende zu achten haben. Einen Informationsbedarf stellen sowohl die Stadtverwaltung Gladbeck als auch die Kreisverwaltung Recklinghausen nach der Ferienhalbzeit fest.

Gerade in diesen Wochen suchten einige Gladbecker, die verreisen wollten, im Rathaus nach Antworten, so David Hennig. Der Rathaus-Sprecher berichtet: „Meist wird die Frage gestellt, was zu tun sei, wenn sie zurückkommen.“

Gladbeck: Welche Länder sind als Risikogebiete eingestuft?

Die Entgegnung darauf müsste lauten: Es hängt davon ab, aus welchem Land sie wieder nach Deutschland einreisen. Denn während einige Ziele hinsichtlich der Formalitäten unproblematisch sind, gelten für andere Regeln. „Rückkehrer aus Risikogebieten müssen sich beim Kreisgesundheitsamt melden“, sagt Hennig. Das scheine bekannt zu sein, denn bislang wandten sich nach seiner Auskunft keine Reiserückkehrer an die Stadtverwaltung in Gladbeck.

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Jochem Manz, Pressesprecher in der Kreisverwaltung, bestätigt: „Wir haben sehr viele Anfragen über unser Info-Telefon.“ Es hätten sich Menschen gemeldet, „die aus dem Ausland, insbesondere außerhalb Europas, zurück nach Deutschland gekommen sind“. Stadtscharf könne er zwar keine Zahlen nennen, doch 1034 Menschen nahmen nach Manz’ Auskunft Kontakt zur Kreisbehörde auf: „Wir sind wieder da!“ Die meisten mit mehr als 90 Prozent hielten sich zuvor in der Türkei auf, ansonsten „sind die klassischen Urlaubsregionen, beispielsweise Ägypten, vertreten“.

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Der Kreissprecher zählt auf: „Die Menschen, die sich bei uns gemeldet haben, kamen aus den USA, Chile, Russland, aber auch Schweden.“ Das Kreisgesundheitsamt nehme die Daten auf und übermittle sie den Ordnungsämtern der Städte.

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Mit einem Corona-Test können Reiserückkehrer aus Risikogebieten unter Umständen eine Quarantäne vermeiden.
Mit einem Corona-Test können Reiserückkehrer aus Risikogebieten unter Umständen eine Quarantäne vermeiden. © dpa-tmn | Karl-Josef Hildenbrand

Gilt für das betreffende Land eine aktuelle Covid-19-Reisewarnung, müssen sich die Rückkehrer in eine 14-tägige Quarantäne begeben oder einen ärztlich bescheinigten, negativen Corona-Test vorlegen. Dieser darf maximal 48 Stunden vor Antritt der Rückreise durchgeführt worden sein. Die Pflicht gilt sowohl für Erwachsene als auch für Kinder. Schnell- und Bluttests werden nicht anerkannt.

Das Auswärtige Amt warnt

Das Auswärtige Amt warnt aufgrund der weltweiten Verbreitung des Coronavirus’ vor nicht notwendigen touristischen Reisen ins Ausland – mit Ausnahme unter anderem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Diese Liste reicht von B wie Belgien über F wie Frankreich und S wie Schweden bis Z wie Zypern.

Dringend abgeraten wird von der Teilnahme an Kreuzfahrten, ausgenommen Flussfahrten innerhalb der EU. Generell gilt wegen der Ansteckungsgefahr: „Seien Sie bei allen Reisen in das Ausland weiterhin besonders vorsichtig!“

Empfehlung: „Nutzen Sie die Corona-Warn-App.“ Das Auswärtige Amt weist auch darauf hin, die Gültigkeit des Reisekrankenversicherungsschutzes zu überprüfen. Im Infektionsfall im Ausland müsse den Quarantänevorgaben des Reiselandes Folge geleistet werden, eine Rückholung könne nicht erfolgen.

David Hennig erklärt: „Ob die Quarantäne eingehalten wird, müssen Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes überprüfen, wenn die Stadt entsprechende Hinweise von Kreisgesundheitsamt bekommt.“ Allerdings liegt auf der Hand: Bei einer Personalstärke von zehn Mitarbeitern kann die Kontrolle nicht permanent und lückenlos erfolgen. „Wir überprüfen die Einhaltung der Quarantäne nach Hinweisen, wenn zum Beispiel ein Nachbar beobachtet, dass sich jemand nicht daran hält“, berichtet Hennig. Jochem Manz: „Missachtung der Quarantäne kann mit bis zu 25.000 Euro geahndet werden, die Fälle werden individuell geprüft.“

Nur einer von mehreren Haken in der Umsetzung der Quarantäne-Pflicht. Kreis-Sprecher Manz: „Das Problem fängt ja schon damit an, dass wir überhaupt nicht wissen, wer wohin gereist ist.“ Selbst wenn die Landesregierung jetzt ins Auge fasst, an Flughäfen Zentren einzurichten, in denen Ankömmlinge aus Risikogebieten auf das Coronavirus getestet werden: „Nicht jeder reist per Flugzeug. Was ist mit denjenigen, die im Auto in die Türkei und zurück nach Deutschland fahren?“

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Das Konzept sei bislang löchrig – „und es ist keine Lösung in Sicht“. Deswegen könnten die Behörden nur an die Eigenverantwortung der Bevölkerung appellieren.