Gladbeck. Die Stadtverwaltung Gladbeck zieht eine erste Bilanz zur Maskenpflicht zum Schutz gegen das Coronavirus. Die meisten Menschen halten sich daran.
Die Menschen in Gladbeck scheinen die nrw-weite Maskenpflicht schon jetzt, kurz nach Einführung der Verordnung, verinnerlicht zu haben. Jedenfalls zieht die Stadtverwaltung eine positive Bilanz.
Gladbeck: Lediglich in zwei kleineren Geschäften waren Hinweise auf die Maskenpflicht notwendig
Lediglich in zwei kleineren Geschäften, so Peter Breßer-Barnebeck, hätten die Kollegen darauf hinweisen müssen, dass die Maskenpflicht auch für das Verkaufspersonal gilt. Ansonsten habe es „praktisch keine Verstöße gegeben“, bilanziert der Leiter der Kommunikation im Rathaus. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) und die Kräfte der Stadtverwaltung, die die Kollegen bei der Kontrolle der Einhaltung von Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus unterstützen, hatten nach Breßer-Barnebecks Aussage den Eindruck: „Die Maskenpflicht ist bei den Leuten angekommen.“ Zudem funktioniere die soziale Kontrolle „aus unserer Sicht sehr ordentlich“.
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Der Kommunikationschef: „Ich bin ja auch in der Innenstadt unterwegs und habe vom Rathaus aus einen Blick auf die Geschäfte in Hoch10. Die Ladenbesitzer achten sehr darauf, dass Mund und Nase bei allen bedeckt sind.“ Mehr noch: Breßer-Barnebeck hat beobachtet, dass Geschäftsleute ebenso die Höchstgrenzen von Kunden strikt beachten: „Viele lassen sogar weniger Menschen in ihren Laden, als erlaubt wäre.“
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Die Verhängung von monetären Konsequenzen bei Verstößen gegen die Maskenpflicht ist unter diesen Umständen nicht erforderlich. Was der Gladbecker Verwaltung zupass kommen dürfte, denn ein einheitlicher Bußgeld-Katalog für alle Städte im Kreis Recklinghausen steht immer noch nicht.
Andere Städte im Land haben bereits Strafen festgelegt. Teuer wird’s beispielsweise in Köln, sollten Mund und Nase unter anderem in Geschäften und im Öffentlichen Personennahverkehr unbedeckt sein: 150 Euro Bußgeld. Vergleichsweise günstig kommen Masken-Muffel in Aachen mit 35 Euro davon. Breßer-Barnebeck: „Wir haben mehrfach beklagt, dass die Regelung der Bußgelder den Städten überlassen ist. So entsteht ein Flickenteppich.“ In Gladbeck wird bislang kein Bußgeld erhoben: Hier sollen die Bürger überzeugt werden.
Gladbecks Verwaltung hat 114 Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen das Versammlungsverbot eingeleitet
Ohne Strafen scheint hingegen die Durchsetzung des Versammlungsverbotes nicht durchsetzbar zu sein. Breßer-Barnebeck berichtet von insgesamt 114 eingeleiteten Bußgeldverfahren. Dabei geht es pro Fall um 200 Euro.
Beschwerden kommen dem Fahrpersonal der Vestischen ab und an zu Ohren – und zwar darüber, dass die Menschen am Steuer in den Bussen keinen Mundschutz tragen. Unternehmenssprecher Christoph van Bürk weist erneut darauf hin, dass die Berufsfahrer keine Maske tragen dürfen.
Die Vestische: Es fehlt eine klare Rechtsgrundlage des Landes
Das Gros der Fahrgäste halte sich an die Verordnung. Falls nicht, werde darauf verwiesen. Es sei auch schon vorgekommen, dass Menschen ohne Bedeckung nicht in den Bus eingestiegen seien. Christoph van Bürk bedauert, „dass das Land immer noch keine klare Rechtsgrundlage geschaffen habe“, wie Verkehrsunternehmen mit Masken-Verweigerern verfahren sollen.