Gladbeck. Ein 23-jähriger Gladbecker musste sich jetzt vor dem Amtsgericht verantworten. Er hatte zugelassen, dass eine 16-Jährige an seinem Joint zieht.
Zwei Minderjährige in der Wohnung eines Erwachsenen: Das 16 Jahre alte Mädchen hat dort Marihuana geraucht, ihre knapp 14-jährige Schwester Wodka mit Cola getrunken. Jetzt musste sich der 23-Jährige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vor dem Schöffengericht am Amtsgericht verantworten.
Es ging um einen Joint und ein Glas Wodka-Cola
Er habe mit einem Kollegen gezockt, als die beiden ihm bekannten Mädchen in seiner Wohnung aufgetaucht seien, erklärte der Angeklagte. Er habe einen brennenden Joint im Aschenbecher abgelegt, die ältere Schwester habe mehrmals daran gezogen, obwohl er gesagt habe, sie solle ihn liegen lassen.
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Die Jüngere habe nach seinem auf dem Tisch stehenden Glas mit Wodka und Cola gegriffen und es geleert. Nach einer halben Stunde seien die Mädchen mit dem Bus zu ihrer Schule gefahren, weil sie noch eine Mitschülerin holen wollten. Als sie zurückkamen, sei die jüngere Schwester torkelnd aus dem Bus gestiegen. Das Mädchen musste mit einer Alkoholvergiftung in ein Krankenhaus gebracht werden.
Den Alkoholmissbrauch allerdings erwähnte der Staatsanwalt zwar, er war aber nicht Bestandteil der Anklage. Blieb die Abgabe von Betäubungsmitteln an eine Minderjährige. Der Staatsanwalt hielt dem 23-Jährigen vor, was er kurz nach dem Vorfall bei der Polizei ausgesagt hatte: Die 16-Jährige habe am Joint ziehen wollen und er habe das erlaubt. „Kann es nicht doch so gewesen sein?“, fragte der Staatsanwalt. Antwort des Angeklagten: „Ich bleibe bei meiner Aussage. Ich habe es ihr verboten.“
Der 23-Jährige gab schließlich zu, den Marihuana-Konsum geduldet zu haben
Erst als in einer Verhandlungspause im Gespräch zwischen Richter, Staatsanwalt und Verteidiger das Stichwort „minderschwerer Fall“ mit entsprechend geringer Strafe fiel und nach einer anschließenden Beratung mit seinem Anwalt fiel dem 23-Jährigen doch noch ein, dass er den Marihuana-Konsum geduldet habe. Ein Geständnis wirkt sich schließlich in der Regel strafmindernd aus.
So kam es auch: Der Angeklagte, der gerade einen Schulabschluss nachholt und noch bei seinem Vater lebt, kam mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu zehn Euro davon. Es sei ein „Schulbuchfall eines minderschweren Falles“, sagte Richter Markus Bley in der Urteilsbegründung. Die Initiative sei von dem Mädchen ausgegangen, das schon länger BTM-Erfahrungen habe. Marihuana sei eine der ungefährlichsten Drogen, die konsumierte Menge sehr gering gewesen, und auch, weil der Angeklagte nicht vorbestraft sei, habe man von einer Freiheitsstrafe abgesehen.