Gladbeck. Das Planfeststellungsverfahren zum Bauabschnitt der A52 rund um das Autobahnkreuz Essen-Gladbeck ist gestartet. Bürger können online mitreden.

Als ein Jahrhundertprojekt bezeichnet Bürgermeister Ulrich Roland den geplanten Ausbau der B224 zur Autobahn 52. Und gefühlt so lange ist das Bauvorhaben auch schon in der Diskussion. In Gladbeck und den Nachbarstädten. Nun rückt das Projekt einen Schritt näher: Die Bezirksregierung führt im Auftrag des Landesbetriebes Straßenbau NRW das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt rund um das Autobahnkreuz Essen-Gladbeck durch. Die Stellungnahme der Stadtverwaltung als „Träger öffentlicher Belange“ zum Planfeststellungsverfahren war Montag Thema in der Mammutsitzung des Haupt- und Finanzausschusses in der Stadthalle.

Eine erste Anhörung fand bereits 2015 statt

Eine erste Anhörung zu diesem Abschnitt hat bereits 2015 stattgefunden. Doch seitdem hat sich einiges getan im Hinblick beispielsweise auf Verkehrsaufkommen, Lärm- und Umweltschutz sowie technische Verfahren. Der ausgelegte Plan wurde dementsprechend geändert (Deckblatt I). Bis zum 29. Juni hat die Stadt Gladbeck nun Zeit, sich dazu zu äußern. „Dabei stimmen wir hier jetzt nicht über den Bau ab, wir sind nicht der Bauträger“, betonte Roland. Vielmehr gehe es um die „höchstmögliche Wahrung“ der Interessen der Stadt bei diesem beschlossenen Autobahnbau.

In der städtischen Stellungnahme wird deshalb erneut deutlich auf die negativen Auswirkungen der Planung bei alleiniger Betrachtung dieses Bauabschnitts „auf Landschaftsbild, Umwelt, städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten, Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürger“ hingewiesen. Gemeint ist unter anderem: Mit dem Bau der Autobahn muss der Wittringer Wald im Bereich der Brillenteiche durch eine Lärmschutzwand geschützt werden; der alte Hof Schulte-Pelkum muss abgerissen werden; und für den Gewerbepark Brauck muss die Anbindung verlegt werden (über die Welheimer Straße).

Vereinbarung zum Ausbau der drei das Stadtgebiet betreffenden Abschnitte getroffen

Dementsprechend detailliert und umfangreich sind die Anmerkungen der Stadt zu der Planung.

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Deshalb wird außerdem auch erneut explizit erwähnt, dass die vorliegende Planung nur akzeptiert wird, wenn der Ausbau aller drei das Stadtgebiet betreffenden Abschnitte als Gesamtprojekt gesichert ist. Diese bereits 2015 mit Bund und Land getroffene Vereinbarung beinhaltet besonders auch den Bau des Tunnels (Abschnitt 03) auf 1,49 Kilometer Länge mit einer städtischen Straße auf der Tunneldecke. „Wir haben in dieser Stellungnahme alles aufgeführt, was uns wichtig erscheint“, betonte Stadtbaurat Dr. Volker Kreuzer im Haupt- und Finanzausschuss.

Digitale Bürgersprechstunde

Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Ruhr informiert vom 22. bis zum 26. Juni coronabedingt auf einer digitalen Infomesse über die Offenlegung des ersten Deckblattes des Planfeststellungsverfahrens zum Abschnitt rund um das Autobahnkreuz Essen/Gladbeck.

Über die digitale Bürgersprechstunde besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich zum Projekt und insbesondere zum aktuellen Stand des Planungsabschnittes rund um das Autobahnkreuz Essen/Gladbeck zu informieren und auch Einwendungen vorzubringen. Das geht über die Internetseite der Bezirksregierung Münster (www.brms.nrw.de/go/verfahren). Einwendungen sind bis zum 4. August möglich.

Die Pläne werden aber auch im Rathaus in Gladbeck einzusehen sein, coronabedingt nach Terminabsprache oder online.

Die CDU begrüßte die Vorlage zwar grundsätzlich. Eine gewisse Unsicherheit, so Peter Rademacher, bleibe aber dennoch, da es sich lediglich um eine Stellungnahme handele und die Stadt eben nicht Bauträger sei. Und Olaf Jung (Die Linke) vermisste einige für ihn wichtige Punkte wie beispielsweise Details zur Asphaltbeschaffenheit der neuen Trasse in der Stellungnahme. Die Abstimmung über diesen Punkt fiel dann aber doch einstimmig aus: Die Stadtverwaltung wird von der Politik beauftragt, die Stellungnahme zum Deckblatt I fristgerecht bei der Bezirksregierung Münster abzugeben.