Gladbeck. Zwei Mal traf ein WAZ-Leser im SB 36 auf einen Fahrgast ohne Mundschutz. Darum ist es für die Vestische schwierig, auf Verstöße zu reagieren.

Langsam aber sicher gewöhnen wir uns daran. Der Einkauf im Supermarkt, der Arztbesuch, Friseurtermin oder auch die Fahrt mit Bus und Bahn: Das alles geht im Moment nur mit einem Schutz für Mund und Nase. Verstöße gegen die Maskenpflicht gibt es natürlich dennoch immer mal wieder. WAZ-Leser Thomas Wendt hat es an einem Tag gleich zwei Mal miterleben müssen.

Im SB 36 soll es bei zwei Fahrten zu Verstößen gegen die Maskenpflicht gekommen sein

Vor einigen Tagen war der Marler mit dem Schnellbus SB 36 unterwegs - von seinem Wohnort nach Gladbeck und wieder zurück.

Die meisten Fahrgäste, so die Vestische, halten sich an die Maskenpflicht.
Die meisten Fahrgäste, so die Vestische, halten sich an die Maskenpflicht. © FUNKE Foto Services | Lutz von Staegmann

Auf beiden Fahrten wurde er im Bus mit Menschen konfrontiert, die keine Maske trugen. „Auf der Hinfahrt war es ein junger Mann. Ich sprach ihn auf seine fehlende Maske an und er erklärte, so ein Schutz sei nicht nötig.“ Auf der Rückfahrt dann eine ähnliche Situation, so Wendt: Ein Jugendlicher ohne Alltagsmaske. Darauf hingewiesen, habe er sich den Rollkragen seines Pullovers über die Nase gezogen. „Der ist dann aber ziemlich schnell wieder runtergerutscht“, so Wendt. Der Busfahrer habe, auf die Verstöße angesprochen, erklärt, er könne da nicht viel unternehmen.

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Thomas Wendt ärgert das. Für ihn ist das Tragen einer Schutzmaske selbstverständlich, weil er andere schützen will. „Die selbe Rücksichtnahme wünsche ich mir aber auch von den anderen“, sagt er. Dass in dem Bus keine Kontrolle der Maskenpflicht stattfand, kann er nicht nachvollziehen. Er hat sich bei der Vestischen beschwert. Bei dem Verkehrsunternehmen ist man grundsätzlich zu der Überzeugung gekommen, dass sich der Großteil der Fahrgäste in den Bussen an die Maskenpflicht hält. „Natürlich ist es auch schon zu Verstößen gekommen, aber in der Regel haben unsere Fahrer Positives zu berichten“, erklärt Unternehmenssprecher Christoph van Bürk. „Die meisten Menschen wissen, dass sie aufeinander achten müssen. Das klappt in der Regel im Supermarkt und eben auch im Bus.“

Die Fahrer der Vestischen sollen in erster Linie auf den Verkehr achten

Aufgabe der Fahrer sei es, vor allem und in erster Linie den Verkehr im Auge zu haben und nicht unbedingt das Einhalten der Maskenpflicht zu kontrollieren. Grundsätzlich habe aber jeder Fahrer in seinem Bus das Hausrecht. Das heißt: Sollte er es für angemessen halten, kann er die Fahrt stoppen und die Polizei zu Hilfe rufen, um eine Situation im Bus zu klären. „Das ist allerdings ein sehr drastischer Schritt, auch im Hinblick auf die übrigen Fahrgäste“, betont van Bürk. Zudem seien die Fahrer ausdrücklich angehalten, sich nicht Gefahr zu bringen.

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Mit Einführung der Maskenpflicht habe es das Land NRW leider versäumt, auch eine Rechtsgrundlage zu schaffen, auf deren Basis Verkehrsbetriebe Verstöße ahnden können. Anders als beispielsweise bei den Ordnungsämtern der Kommunen. Da gebe es diese Rechtssicherheit. „Das Problem wurde so zu sagen nach untern verlagert, und wir müssen nun sehen, wie wir damit umgehen“, sagt Christoph van Bürk.

Verkehrsunternehmen haben sich auf eine einheitliche Handhabe verständigt

Die Vestische habe sich deshalb, um zu einer einheitlichen Handhabe zu kommen, in diesem Punkt eng mit den anderen Verkehrsunternehmen im Verbreitungsgebiet abgestimmt. Kontrolleure und Präventionsteams der Vestischen seien dazu angehalten, Fahrgäste verstärkt auf die Maskenpflicht hinzuweisen. „Das geschieht an den Bushaltestellen, an den ZOBs und auch regelmäßig in den Bussen“, erklärt van Bürk. Aber natürlich könne nicht auf jeder Linie immer ein Kontrolleur anwesend sein. Zu einer Situation, in der ein Fahrer sich tatsächlich veranlasst gefühlt habe, den Bus zu stoppen, sei es bislang zum Glück noch nicht gekommen.

Regel auf der Homepage der Vestischen

Alle wichtigen Fragen zu den gelten Regeln, die es im ÖPNV zur Eindämmung des Coronavirus` zu beachten gilt, beantwortet die vestische auf ihrer Homepage www.vestische.de unter dem Punkt „Vestische begrüßt Pflicht zum Mund- und Nasenschutz“.

Da geht es unter anderem darum, wo das Tragen einer Alltagsmaske Pflicht ist, welche Personengruppen von der Maskenpflicht ausgenommen sind und ob das Abstandsgebot in den Bussen gilt.

Dennoch ist der Unternehmenssprecher davon überzeugt, dass das Thema Maskenpflicht die Verkehrsbetriebe noch lange beschäftigen wird. Und bis es eine verbindliche Rechtsgrundlage gebe, müsse man eben weiter verstärkt an das rücksichtsvolle Verhalten der Menschen appellieren. Und in einer brenzligen Situation könne ein Fahrer natürlich auch durchaus sein Hausrecht ausüben. Thomas Wendt habe aber auf jeden Fall genau richtig gehandelt, als er die anderen Fahrgäste höflich darum gebeten habe, doch bitte einen Mund-/Nasenschutz aufzusetzen.