Gladbeck. Die Stadt Gladbeck verzichtet auf die zunächst angekündigte generelle Mundschutzpflicht in der City. Die Kita-Notbetreuung wird ausgeweitet.
Die Stadtverwaltung Gladbeck setzt den ursprünglichen Plan, mit den landesweiten Verschärfungen ab Montag auch eine generelle Maskenpflicht in der Fußgängerzone einzuführen, jetzt doch nicht um. Zudem eine gute Nachricht für Alleinerziehende: Wer berufstätig ist, kann ab Montag, 27. April, für sein Kind eine der Kita-Notbetreuungsgruppen im Stadtgebiet nutzen. Dies gilt nun auch für Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden, die nicht in systemrelevanten Berufen arbeiten. Diese Ausweitung habe das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) bekannt gegeben, so die Stadt.
Beschäftigte in Kindergärten brauchen keinen Mundschutz zu tragen
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Alle Gladbecker Kindergärten seien auf diese Erweiterung vorbereitet und stünden bereit, weitere Kinder zu versorgen. Platzprobleme gebe es keine, da bislang nur gut sechs Prozent der regulären Betreuungsplätze in Gladbeck für eine Notbetreuung in Anspruch genommen würden. In einer Besprechung der Gladbecker Trägervertreter ist darüber hinaus vereinbart worden, dass den Beschäftigten in den Kindergärten nicht vorgeschrieben wird einen Nasen-Mund-Schutz zu tragen. Die Kitas und Träger in Gladbeck als auch das MKFFI stimmten darin überein, „dass aus pädagogischen Gründen das Tragen eines Mundschutzes, insbesondere beider Betreuung von Kindern unter drei Jahren, nicht sinnvoll ist“.
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Bürgermeister Roland empfiehlt aber allen Gladbeckern generell: „Bitte tragen Sie einen Mundschutz überall da, wo Sie den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhalten können.“ Damit trage die Stadtgesellschaft zum Infektionsschutz bei. Die ab Montag verschärfte landesweite ‘Masken-Verordnung’ gilt ab Montag aber u. a. im ÖPNV, in allen Geschäften, auf den Märkten, in Arztpraxen und ähnlichen Gesundheitseinrichtungen sowie bei Dienstleistern, also auch in der Stadtverwaltung, bei Sparkassen und Banken. Es genüge dabei, „eine Alltagsmaske, einen Schal oder ein Tuch zu tragen, damit Mund und Nase bedeckt sind“, so die weitere Mitteilung der Stadt.
City-Mundschutzpflicht wird von der Gesundheitsbehörde des Kreises nicht empfohlen
Die Stadt begründet ihren Verzicht auf die Anordnung einer Mundschutzpflicht in der Innenstadt damit, dass dies seitens des Kreises Recklinghausen als Kreisgesundheitsamt weder vorgeschlagen, noch empfohlen werde. „Trotzdem empfehlen wir dringend, gerade in unserer sehr kompakten und sehr gut besuchten Innenstadt einen Mundschutz zu tragen, um sich und andere zu schützen. Wir wissen doch alle, dass es gerade an Markttagen schwierig ist, immer den Abstand von 1,5 Metern einzuhalten“, betont der Bürgermeister.
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Die Stadt begrüßt ausdrücklich, dass rechtzeitig zum Wochenende die Rechtsverordnung des Landes vorliegt. „Diese geht“, so die Stadt, „zum Glück über das hinaus, was das Land am Mittwoch über eine Presseerklärung bereits angekündigt hatte“. Die Ausweitung auf Arztpraxen und alle Dienstleister sei eine gute Entscheidung. Damit gebe es „künftig eine Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen, wenn der Mindestabstand nicht eingehaltenwerden kann und es keine sonstigen Schutzmaßnahmen wie einen Spuckschutz gibt“.