Gladbeck. Die Problemimmobilie Steinstraße 72 wird zum Politikum in Gladbeck. Auch die Ratsfraktion Die Linke greift das Thema auf und stellt Fragen.

Die Ratsfraktion Die Linke nimmt die Berichterstattung über die Verstöße vieler Bewohner des Hochhauses Steinstraße gegen die Corona-Kontaktverbote zum Anlass, einige Fragen zur Situation in und an der Problemimmobilie an Bürgermeister Ulrich Roland zu richten. Dabei geht es zum einen um Wohnungen in dem Hochhaus, die laut Linke auf einer Internetplattform als Monteurs/Hotelzimmer angeboten werden. Zudem greift die Ratsfraktion auch die Vermutung auf, auf dem Parkplatz werde illegal mit Autos gehandelt. Hinzu kommt nun noch die Befürchtung, dass dort ein Schrottplatz entstanden ist.

Linke befürchtet Verletzungsgefahr durch die abgestellten Schrottautos

Hotelzimmervermietung sowie Autohandel hatte die Partei bereits 2019 in zwei Anfragen thematisiert. Bei der Zimmervermietung geht es dem Fraktionsvorsitzende Olaf Jung nun vor allem um die Klärung der Frage, ob im Hinblick auf die Corona-Pandemie besondere Hygienemaßnahmen einzuhalten sind. Bei den Schrottautos bittet Jung unter anderem um eine Einschätzung der möglichen Verletzungsgefahr von spielenden Kindern an den „beschädigten und teilweise ausgeschlachteten Fahrzeugen“.

Aktuell werden in dem Hochhaus nach Kenntnis der Stadt noch fünf Wohnungen als Monteurswohnungen auf einer Vermietungsplattform beworben, so die Antwort des Bürgermeisters. Eine Mietanzeige sei nach einer Anfrage der Bauordnung aus dem Netz verschwunden. Als Hotel oder Pension werde keine Wohnung in dem Hochhaus genutzt, da es sich bei der Vermietung von Monteurswohnungen nicht um einen Hotelbetrieb handele. Für sämtliche Wohnungen im Haus Steinstraße 72, so Roland weiter, gelten die Regeln der Corona-Schutzverordnung des Landes. Eine Überprüfung der Kontaktregeln in den Handwerkerwohnungen werde derzeit „unter Berücksichtigung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung als unverhältnismäßig“ angesehen.

Aktuell läuft ein ordnungsbehördliches Verfahren wegen des unerlaubten Abstellens von Fahrzeugen

Zur Situation auf dem Parkplatz erklärte Roland, dass bereits 2019 „ein ordnungsbehördliches Verfahren zur Nutzungsuntersagung der Fläche als Lagerfläche für Kfz eingeleitet“ worden sei. Einige Wagen seien daraufhin entfernt worden. Bei einer Ortsbesichtigung am 13. Mai seien „nur noch sechs abgemeldete Fahrzeuge“ dort abgestellt gewesen. Die Steinstraße gelte rechtlich als allgemeines Wohngebiet, so dass eine Kfz-Lagerfläche dort auch nicht zulässig sei.

Aktuell laufe ein ordnungsbehördliches Verfahren wegen des unerlaubten Abstellens von Fahrzeugen. Dem „Inhaber des alleinigen Nutzungsrechts der Stellfläche“ sei aufgegeben worden, die Fläche nicht als Kfz-Abstellfläche zu nutzen. Bei einer aktuellen Kontrolle durch den KOD seien zwei weitere Autos mit erheblichen Unfallschäden aufgrund der akuten Unfallgefahr sofort abgeschleppt worden.