Gladbeck. Die Stadt Gladbeck appelliert: Bürger sollen sich weiter an Abstandsregeln und Kontaktverbote zur Eindämmung des Corona-Infektionsrisikos halten.
Auch wenn die Regeln zur Eindämmung des Coronavirus` in der letzten Zeit gelockert wurden, appelliert die Stadtverwaltung: Bürger sollen sich auch weiterhin an Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen halten.
Treffen von Personen aus maximal zwei unterschiedlichen Haushalten sind erlaubt
Zudem weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass diese Regeln auch bei Feiern oder Treffen im privaten Raum gelten. Im öffentlichen Raum seien die Kontaktbeschränkungen so gelockert worden, dass sich nun auch Personen aus maximal zwei unterschiedlichen häuslichen Gemeinschaften treffen dürfen. Diese Vorgabe sollte auch im privaten Raum umgesetzt werden.
Verboten sind auch weiterhin private Treffen, die einen deutlichen Veranstaltungscharakter haben, beispielsweise durch das Aufstellen eines Partyzeltes oder das sogenannte „Rudelgucken“ im Zuge der jetzt wieder startenden Fußballbundesliga, so die Stadt. Verstöße dagegen, die durch den Kommunalen Ordnungsdienst oder die Polizei festgestellt werden, können mit Bußgeldern in Höhe von 200 Euro pro Person geahndet werden.
Hier muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden
Weiterhin gilt auch: In Geschäften, in Einkaufszentren, auf Wochenmärkten, in gastronomischen Betrieben, Arztpraxen, öffentlichen Gebäuden, dem ÖPNV etc. sowie auch in Warteschlangen vor den genannten Einrichtungen muss ein „Mund-Nasen-Schutz“ getragen werden.