Gladbeck. Die FDP Gladbeck freut sich über einen Zusatz der Corona-Schutz-Verordnung. Denn Hörgeschädigte und Ertaubte sind aufs Lippenlesen angewiesen.
„Hörgeschädigte und Ertaubte sind bei der zwischenmenschlichen Kommunikation auf das Lippenablesen unbedingt angewiesen. In diesen Zeiten mit der Maskenpflicht ist das jedoch, auch für Menschen in Gladbeck, erschwert bis unmöglich“, weiß Heinz-Josef Thiel, stellvertretender FDP-Vorsitzender und selbst ertaubter Betroffener. Deshalb freut er sich über eine Ergänzung Corona-Schutz-Verordnung NRW mit Blick auf diese Bevölkerungsgruppe.
Gladbeck: Der Mund-Nasen-Schutz darf vorübergehend zur Kommunikation abgelegt werden
Im Paragrafen 12a, Abs. 2, letzten Satz, heißt es: „Die Mund-Nase-Bedeckung kann vorübergehend abgelegt werden, wenn das zur Ermöglichung einer Dienstleistung oder ärztlichen Behandlung oder aus anderen Gründen (z.B. Kommunikation mit einem gehörlosen oder schwerhörigen Menschen) zwingend erforderlich ist.“ Der Cochlea-Implantat-Verband NRW (CIV NRW) und der Deutsche Schwerhörigenbund NRW (DSB NRW) hatten sich mit einer gemeinsamen Stellungnahme an den NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und die NRW-Behindertenbeauftragte Claudia Middendorf gewandt – mit Erfolg.
Der einfachste und plausibelste Hinweis, dass eine Schwerhörigkeit oder Ertaubung vorliegt, „erbringen Betroffene, wenn sie ihr Hörgerät oder Cochlea-Implantat (CI) zeigen“. Heinz-Josef Thiel konstatiert: „Wir freuen uns über den erfolgreichen Einsatz von CIV und DSB für die Gesellschaft und das gegenseitige Verständnis.“