Gladbeck. Das Gros der Gladbecker geht nicht ohne Mundschutz einkaufen, um die Ansteckung mit dem Coronavirus zu vermeiden. Doch auch Kritik wird laut.
Nun ist sie also da, die NRW-weite Maskenpflicht wegen der Corona-Pandemie. Sie teilt die Gladbecker in zwei Gruppen. Die Befürworter, die ob dieser Verordnung Erleichterung empfinden. Und die Masken-Muffel, die sich nicht dazu zwingen lassen wollen, in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln Mund und Nase zu bedecken. Beobachtungen von der Fußgängerzone...
Gladbeck: Die Gesellschaft teilt sich in Befürworter und Masken-Muffel
Zufrieden zeigen sich die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD). Das Gros der Gladbecker halte sich an die Vorschrift. Motto: Ohne meine Maske muss ich draußen bleiben! Noch in der vergangenen Woche weigerte sich eine Verkäuferin in einem Modegeschäft, eine Kundin ohne Mundschutz zu bedienen. An diesem Tag war von einer Maskenpflicht noch keine Rede. Jetzt machen Hinweise an Schaufenstern und Aufsteller die Kundschaft auf die Verordnung aufmerksam. Wie bei Askania und Kodi: „Schützen Sie sich und andere und halten sie Mund und Nase bedeckt.“
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Ein Blick in den Drogeriemarkt, Bäckereien und andere Geschäfte, in die Volksbank und Sparkasse zeigt: Man trägt Maske. Polizist Rüdiger Kümmel stellt fest: „Die Menschen benutzen sie mehr als vorgeschrieben ist.“ In der Maskerade sind vielerlei Bedeckungen vertreten. Es muss freilich angemerkt werden: Häufig gucken die Nasen aus dem Stück Tuch heraus; immer wieder zuppeln die Träger daran herum. Ältere Semester mögen sich an Robert Lembke, Moderator der Fernsehsendung „Was bin ich?“, erinnern. Er bat seine Gäste, deren Beruf es zu erraten galt, um eine typische Handbewegung. Die charakteristische Geste in Corona-Zeiten: Maske auf, Maske ab.
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Viele, die vor einem Geschäft auf Einlass warten, haben um den Hals den Schutz baumeln, ziehen ihn auf, sobald sie die Ladenschwelle überschreiten. Silvia Neumann-Zwick, die die Filiale der Parfümerie Pieper leitet, lobt: „Der größte Teil der Kunden kommt mit einem Mundschutz.“ Aber: „Ein Kunde hat sich geweigert.“ Der musste gehen.
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Kümmel: „Die Geschäftsleute haben das Hausrecht und dürfen bestimmen, wen sie hineinlassen.“ Beschwerden seien ihm bislang nicht zu Ohren gekommen. Wohl aber Elke Schmidt und ihrer Tochter Anna, Inhaberinnen von K.F. Klecks Fashion: „Die Kunden schimpfen und wollen keinen Mundschutz tragen“. Ein Kritikpunkt: Die Brille beschlage, sagt Schmidt. Ihre Tochter ergänzt: „Ich habe Heuschnupfen und bekomme mit einem Mundschutz kaum Luft.“ Zwei ältere Damen, Trägerinnen von FFP2-Masken, seien kürzlich im Laden kollabiert: „Sie haben nicht genug Luft bekommen und wegen des Mundschutzes auch nichts getrunken.“
Mehrfach-Masken waschen
Viele Menschen tragen selbstgenähte Masken, die sie mehrmals verwenden können. Sie sollten jedoch nach jedem Gebrauch gewaschen werden.
Um Keime abzutöten, sind mindestens 60 Grad Celsius mit einem Vollwaschmittel in der Waschmaschine zu empfehlen. Alternativ können so genannte Community-Mundschutze auch mindestens fünf Minuten lang in kochendes Wasser gelegt werden. Ein weiterer heißer Tipp: Bügeln.
Manche Fachleute raten dazu, eine Maske bei niedriger Temperatur eine halbe Stunde in den Backofen zu legen. Von einer Reinigung in der Mikrowelle raten viele Experten ab. Insbesondere bei Masken mit Drahtbügeln bestehe dabei die Gefahr von Funkenflug oder einem Verbrennen des Stoffs. Weist eine Maske Beschädigungen auf, ist sie nicht mehr zu benutzen.
Vor dem Auf- und nach dem Absetzen müssen die Träger gründlich die Hände waschen, damit die Maske keimfrei bleib. Der Mund-Nasen-Schutz sollte möglichst nur an den seitlichen (Gummi-) Bändern angefasst werden.
Ob für Allergiker eine Befreiung von der Maskenpflicht möglich ist? Keine Ahnung. Überhaupt sind noch einige Fragen unbeantwortet.
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Peter Breßer-Barnebeck berichtet: „Wir haben keinen Bußgeld-Katalog von Seiten des Landes.“ Die Ordnungsämter auf Kreisebene seien aufgefordert, sich um das Thema zu kümmern, so der Chef der städtischen Kommunikation. Diese strebten eine einheitliche Regelung an. In Gladbeck wolle man die Missachtung der Maskenpflicht in den ersten Tagen nach der Einführung nicht ahnden: „Unsere Botschaft ist: Wir wollen vermehrt auf Einhaltung dringen. Aber was ist schon eine Verordnung ohne Bußgeld?“
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Die Fahrer der Vestischen, so Unternehmenssprecher Christoph van Bürk, wollen ihre Kundschaft höflich auf die Mundschutzpflicht hinweisen, sollte diese nicht eingehalten werden. Schließlich betrifft diese nicht nur unter anderem Geschäfte, sondern auch den Öffentlichen Nahverkehr. „Wir warten auf eine klare Rechtsgrundlage, in der das Land auch die Durchführung regelt“, so van Bürk.
Schon vor Einführung der Verpflichtung, Mund und Nase zu schützen, hatte die Vestische an die Eigenverantwortung der Fahrgäste appelliert. Christoph van Bürk: „Wir dürfen nicht nachlässig und unvorsichtig werden. Wer einen Mundschutz trägt, übernimmt für die anderen im Bus Verantwortung. Es gilt: Das Wir gewinnt!“