Gladbeck. Das Amtsgericht Gladbeck hat seine Aktivitäten mit Publikumsverkehr heruntergefahren. Es gibt aber auch unaufschiebbare Angelegenheiten.

Im Kampf gegen die rasante Ausbreitung des Coronavirus hat auch das Amtsgericht an der Schützenstraße seine Aktivitäten mit Publikumsverkehr auf ein Minimum heruntergefahren. „Unser Haus ist seit einigen Tagen für Besucher grundsätzlich geschlossen“, sagte Amtsgerichtsdirektor Bernd Wedig auf WAZ-Anfrage. Manchen Straftäter mag es freuen, Scheidungswillige wohl eher nicht: Sämtliche Verhandlungen – sowohl Strafprozesse als auch Zivil- und Familiensachen – sind vorerst aufgehoben.

Einstweilige Verfügungen beispielsweise sind unaufschiebbar

Das bedeutet selbstverständlich nicht, dass das Team im Amtsgericht zu Hause bleiben könnte. „Es gibt Angelegenheiten, die unaufschiebbar sind“, stellt Bernd Wedig klar.

Bernd Wedig ist Amtsgerichtsdirektor am Amtsgericht in Gladbeck.
Bernd Wedig ist Amtsgerichtsdirektor am Amtsgericht in Gladbeck. © FUNKE Foto Services | Lutz von Staegmann

„Dazu gehören beispielsweise Einstweilige Verfügungen und Entscheidungen, ob Kinder in Obhut genommen werden oder psychisch Kranke in der geschlossenen Abteilung einer Klinik untergebracht werden müssen. Auch wenn es um Zwangsmedikation oder Fixierungen geht, oder wenn Menschen, die sich nicht mehr selbst um ihre Angelegenheiten kümmern können, einen Betreuer brauchen, muss das Gericht entscheiden.“ Für solche unaufschiebbaren Angelegenheiten gibt es am Amtsgericht neben den „normalen“ Arbeitszeiten täglich zusätzlich von 6 bis 7.30 Uhr und von 16 bis 21 Uhr einen Bereitschaftsdienst.

Auch Strafsachen ruhen natürlich nicht komplett. Wenn beispielsweise ein Straftäter von der Polizei verhaftet wird, muss ein Haftrichter am Amtsgericht entscheiden, ob Untersuchungshaft angeordnet wird. Auch Strafverhandlungen müssen stattfinden, wenn der Angeklagte in Untersuchungshaft sitzt. Denn nach spätestens sechs Monaten müsste er ansonsten wieder entlassen werden. Amtsgerichtsdirektor Wedig ist froh, dass es solche Fälle für sein Gericht aktuell nicht gibt.

Bei den Zivilsachen steht das Amtsgericht in engem Austausch mit den Anwälten

Bei den Zivilsachen steht das Amtsgericht in engem Austausch mit den Anwälten. Wedig: „Wir versuchen, so viele Fälle wie möglich durch schriftliche Verfahren, durch Vergleiche beispielsweise, zu beenden.“

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Auch wenn das Amtsgericht Besucher derzeit ausschließt, bleibt die Tür geöffnet. „In dringenden Angelegenheiten können Hilfesuchende mit den Justizbeamten oder mit einem Rechtspfleger sprechen, die hinter einer Glasscheibe im Eingangsbereich sitzen“, erklärt Bernd Wedig. Publikumskontakte also werden derzeit weitestgehend vermieden, und im Gerichtsgebäude können die Mitarbeiter auch Distanz halten: 98 Prozent des Teams arbeiten in Einzelzimmern.

So arbeitet das Gelsenkirchener Justizzentrum

Im Gelsenkirchener Justizzentrum, in dem Arbeits- und Sozialgericht auch für Gladbecker Bürger Entscheidungen treffen, sind die Türen für den Publikumsverkehr bis auf wenige Ausnahmen geschlossen. Nur bei nicht aufschiebbarer Dringlichkeit finden Sitzungen mit besonderer Eilbedürftigkeit statt. Das gleiche gilt auch für das Verwaltungsgericht, in dem Termine zunächst bis Ende März abgesagt worden sind. Im Justizzentrum stimmt der Direktor des Amtsgerichts, Dr. Mathias Kirsten, als verwaltender Hausherr die Maßnahmen mit Vertretern der drei Gerichte ab. Er versichert: „Auch wenn wir zum Schutz der Bürger und unserer Mitarbeiter den Betrieb drastisch einschränken, leisten wir einen entscheidenden Beitrag, dass der Staat weiterhin funktioniert.“

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Etwa können auch Situationen entstehen, die im direkten Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen. Kirsten: „Wenn beispielsweise Zwangsquarantäne angeordnet worden ist, muss sich der Bürger wehren können und das Gericht anrufen.“ Auch wer sich gegen die Zahlung eines Bußgeldes wehrt, weil er die Quarantäne-Entscheidung ignoriert, kann trotz dünner Besetzung der Gerichte auf eine gerichtliche Entscheidung bauen. „Die Kernaufgaben der Justiz“, versichert Kirsten, „werden erledigt. Bürger haben einen Anspruch auf Rechtsschutz, auch wenn es in nicht eiligen Fällen zu Verzögerungen kommen kann.“

Das Verwaltungsgericht ist für Eilfälle gerüstet

Auch das Verwaltungsgericht ist für Eilfälle gerüstet. „Pro Kammer steht immer ein Richter zur Verfügung, der Entscheidungen trifft“, sagt Pressesprecher Wolfgang Thewes. In der Regel arbeiten die Richterinnen und Richter im Homeoffice. Mit Telefon- und Skype-Konferenzen stimmen sich die Vertreter der drei Gerichte im Justizzentrum Gelsenkirchen ab. Mit flexiblen Arbeitszeitregelungen sei die Anwesenheit des Personals auf den ganzen Tag verteilt. Auf Kantinenessen müssen alle verzichten. Mitarbeitern steht nur noch ein Kiosk im Kantinenbereich zur Verfügung. Dort decken sie sich ein und nehmen das Essen mit aufs Zimmer.

Formulare herunterladen

Sowohl im Justizzentrum Gelsenkirchen als auch im Verwaltungsgericht ist die Pforte besetzt. Die Kantinen sind für externe Besucher geschlossen Auch die Bibliothek ist nicht geöffnet.

Wer Rechtsanträge beim Verwaltungsgericht stellen möchte, sollte sich vorher telefonisch abstimmen: 0209/17010. Anträge für die Gerichte im Justizzentrum können Bürger in den Briefkasten werfen. Auf der Homepage können Formulare heruntergeladen werden. www.justizzentrum-gelsenkirchen.nrw.de