Gladbeck. Im vergangenen Jahr sind in Gladbeck 40 Menschen abgeschoben worden. Das ist der Höchststand seit Beginn der Flüchtlingskrise 2015.
Die Stadt Gladbeck hat 2019 mehr Menschen abgeschoben als in den Vorjahren. 40 Frauen und Männer mussten Gladbeck auf diesem Weg im vergangenen Jahr verlassen. Das ist der Höchststand seit Beginn der sogenannten Flüchtlingskrise 2015.
Damals hat die Stadt neun Menschen abgeschoben, 2016 waren es vier, 2017 sechs und 2018 22 Frauen und Männer. In diesem Jahr wurde bereits ein Flüchtling abgeschoben (Stand 21. Januar).
Viele der benötigten Passersatzpapiere sind eingetroffen
Einen Grund für die zunehmende Anzahl der Abschiebungen im vergangenen Jahr sieht Doris Förster, Abteilungsleiterin für Integration und Ausländerwesen im städtischen Integrationsamt, darin, dass die Stadtverwaltung viele der benötigten Passersatzpapiere von den Herkunftsstaaten bekommen habe, die Voraussetzung für eine Rückführung sind.
Zudem habe sich das Team in der Ausländerbehörde personell anders aufgestellt. „Die Kollegen wollten außerdem nicht die Vorwürfe auf sich sitzen lassen“, so Förster und spricht damit die CDU-Kritik an, die im vergangenen Jahr auf einen WAZ-Bericht zum Thema Abschiebungen gefolgt war. Der Parteivorsitzende Dietmar Drosdzol hatte damals eine konsequentere Abschiebung gefordert, die Verwaltung sah deshalb die Arbeit ihrer Ausländerbehörde angezweifelt.
Ehrenamtliche engagieren sich in der Flüchtlingshilfe
Für die Integration von Flüchtlingen setzen sich in Gladbeck Ehrenamtliche der Evangelischen Flüchtlingshilfe ein. Sie begleiten Asylverfahren, beraten und bieten Deutschkurse an. Allein 2018 wurden dort über 2000 Menschen beraten.
Bis auf freitags ist diese an jedem Wochentag geöffnet. Sprechstunden sind jeweils von zehn bis zwölf Uhr: 4027836.
Einige Menschen reisen auch freiwillig aus
Es kommt auch immer wieder vor, dass Menschen Gladbeck freiwillig verlassen. 15 waren es 2019. „Wir stehen nicht aus heiterem Himmel mit dem Ablehnungsbescheid vor der Tür“, erklärt Doris Förster. Vielmehr gebe es im Vorfeld intensive Beratungen, in einigen Fällen mit dem Ergebnis, dass die Betroffenen freiwillig ausreisen. „Einige Menschen, vorwiegend aus den Balkanländern, reisen temporär aus und dann legal mit einer Bleibeperspektive wieder ein.“ Wer hingegen abgeschoben wird, darf zwei Jahre lang nicht wieder einreisen.
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Es passiert aber auch, dass Abschiebungen scheitern. 19 Mal war das 2019 der Fall. Ein häufiger Grund für eine gescheiterte Abschiebung ist, dass die Mitarbeiter des städtischen Rückführungsteams den Menschen nicht antreffen. Denn: Solange sie keine Straftat begangen haben, dürfen sie sich frei bewegen. Und: die Abschiebe-Termine dürfen im Vorfeld nicht angekündigt werden. „Das heißt aber nicht, dass wir nicht einen erneuten Versuch starten“, erklärt Doris Förster.
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Zur Rückführung müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden
Die Stadt muss bei Rückführungen einiges beachten. Abgeschoben werden darf derjenige, der etwa durch einen abgelehnten Asylantrag ausreisepflichtig wird und nicht freiwillig ausreist. Er muss gesund sein, Kinder unter einem halben Jahr und Schwangere dürfen nicht in ihre ursprüngliche Heimat abgeschoben werden. Der Vater und eventuelle weitere Kinder der Familie dürften theoretisch jedoch wieder in ihre Heimat geschickt werden. „Das ist immer eine Ermessenssache“, sagt Sozialdezernent Rainer Weichelt.
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2019 sind Menschen in elf verschiedene Länder abgeschoben worden, die meisten davon in den Kosovo. Für Syrer gelte bis Mitte diesen Jahres ob der Situation in dem Kriegs-Land ein Abschiebestopp. „Wir gehen davon aus, dass dieser aber wieder verlängert wird“, so Förster. Fünf Syrer leben derzeit in Gladbeck, deren Asylverfahren negativ ausgegangen sind.
An einen besonderen Fall 2019 erinnern sich Doris Förster und Rainer Weichelt noch genau. Es war im Spätherbst, als ein Mann aus Nordafrika abgeschoben werden sollte. „Der Mann setzte sich ins Fenster und es machte den Anschein, dass er springen wollte“, so Förster. Die Polizeibeamten, die die Mitarbeiter der Ausländerbehörde bei jeder geplanten Abschiebung begleiten, riefen das SEK hinzu. „Letztlich ließ sich der Mann beruhigen und kam in Sicherungshaft.“ Von dort aus wurde er schließlich abgeschoben.