Gladbeck. DNA-Spuren an einer Tage nach der Tat gefundenen Mütze: Das reichte dem Amtsgericht Gladbeck nicht aus, um Jan D. des Einbruchs zu überführen.
In dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten. Selten sind sich alle Prozessbeteiligten so einig wie am Dienstag beim Schöffengericht am Amtsgericht: Freispruch für den 23 Jahre alten Angeklagten. Die Beweise für seine Schuld reichten weder dem Staatsanwalt noch dem Gericht – und dem Verteidiger selbstverständlich schon gar nicht.
Die Mieterin erwachte, bemerkte die Einbrecher und schrie laut um Hilfe
Angeklagt war Jan D. wegen eines Wohnungseinbruchsdiebstahls. Zwei oder drei Männer sind am 24. Juni 2018 nachts auf den Balkon einer Seniorenwohnung an der Enfieldstraße geklettert. Durch die offene Balkontür gelangten sie in die Wohnung, während die 86-jährige Mieterin schlief.
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Die Frau erwachte, bemerkte die Eindringlinge und schrie laut um Hilfe. Die Einbrecher flüchteten. Nach Angaben der Geschädigten erbeuteten sie einen Metallkoffer mit diversen Papieren und Unterlagen, eine Geldbörse mit 150 Euro, Bankkarte, Personalausweis und Gesundheitskarte, Goldschmuck und eine Perlenkette. Beschreiben konnte sie die Täter nicht. Zur Gerichtsverhandlung war sie aus gesundheitlichen Gründen nicht gekommen.
Auch die Zeugen waren wenig hilfreich. Ein Altenpfleger aus dem benachbarten Awo-Seniorenzentrum und eine seiner Kolleginnen hatten zwei schwarz gekleidete und mit einer Art Sturmhaube maskierte Männer flüchten gesehen. Das war’s. Der Hausmeister des Seniorenzentrums fand ein paar Tage später 20 bis 25 Meter vom Tatort entfernt eine Mütze, sagte er als Zeuge aus. Weil ihm Kollegen zuvor von dem Einbruch erzählt hatten, brachte er das Fundstück zur Polizei.
Ein DNA-Abgleich brachte die Polizei auf die Spur des Angeklagten
Ein DNA-Abgleich brachte die Polizei auf die Spur von Jan D.. Seine DNA ist seit einem anderen Einbruch gespeichert, und Spuren fanden sich auch an der Mütze. Weil das Kleidungsstück aber erst Tage später gefunden wurde, reichte auch das dem Gericht als Beweis nicht aus. Und schließlich hatte die Polizei bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten – ein halbes Jahr nach dem Einbruch – nichts gefunden, was auf eine Tatbeteiligung hätte schließen lassen.
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Rechtsanwalt Karsten Krügerke hatte die dünne Beweislage offensichtlich richtig eingeschätzt und seinem Mandanten geraten, sich zur Sache nicht zu äußern. Schon gleich zu Beginn der Verhandlung stellte der Verteidiger die Frage: „Reicht das auch nur ansatzweise für eine Verurteilung aus?“ Nach Anhörung der Zeugen mussten ihm Staatsanwalt und Schöffengericht zustimmen: „Das reicht nicht“, sagte der Vorsitzende Richter Markus Bley in der Urteilsbegründung.