Gladbeck. Der Trend zur Urnenbestattung setzt sich weiter fort. Zudem wächst der Konkurrenzdruck durch vermehrt nachgefragte Friedwald- und Seebestattungen.
Die Bestattungsgebühren müssen für die kommunalen Friedhöfe in Gladbeck erneut angehoben werden, um die gestiegenen Kosten decken zu können. Darüber informierte der Chef des Zentralen Betriebshofes der Stadt, Heinrich Vollmer, jetzt den Betriebsausschuss. Die bisherige Mischkalkulation reiche nicht mehr aus, da sich die Bestattungskultur von teureren und pflegeintensiveren Erdgräbern weiter hin zu günstigeren Urnenbeisetzungen verlagere. Zudem sei die Anzahl der Bestattungen rückläufig. Auch Konkurrenzdruck durch alternative Bestattungsangebote, wie etwa die Möglichkeit der Baumbestattung im Wald des Grafen von Westerholt oder einer günstigen maritimen Bestattung auf See, machten sich bemerkbar.
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„Wir versuchen, unsere Friedhöfe attraktiv zu halten, indem wir auf die veränderten Bestattungswünsche reagieren“, unterstrich Vollmer. So sei es, nach dem Friedhof in Rentfort, jetzt auch in Brauck möglich, sich im Urnen-Baumgrab beerdigen zu lassen.
Der Anteil der Urnenbestattungen steige per se seit Jahren unaufhaltsamen an, von 23,54 Prozent im Jahr 2010 machten sie mittlerweile knapp die Hälfte der Beisetzungen aus, mit erwarteter Zunahme auf 60 Prozent in 2020. Für das kommende Jahr werden insgesamt nur noch 700 Bestattungen erwartet. Ein deutlicher Rückgang im Vergleich zu 2017, wo noch 833 Beisetzungen erfolgten.
Die zu deckende Kostensumme für 2020 beträgt rund 2,6 Millionen Euro
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Aufgrund der dargestellten Entwicklung sinke der Gebührenerlös pro Bestattung, so Vollmer. Die Entwicklung auf der Kostenseite sinke aber nicht parallel, da die Pflege der Friedhofsanlagen mit ihrem Rahmengrün bestehen bleibe. Zudem habe jede Bestattung eine 30-jährige Folgewirkung (vertragliche Ruhezeit), „so dass sich Anpassungen nicht kurzfristig realisieren lassen“. Die ohne Gebührenausgleich zu deckende Kostensumme 2020 beträgt rund 2,6 Millionen Euro und liegt damit gut 150.000 Euro oder 6,22 Prozent höher als der Bedarf für 2019. Da noch Kostenunterdeckungen aus den Vorjahren auszugleichen sind, ergibt sich ein um 10,09 Prozent höherer Gebührenbedarf.
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Der Betriebsausschuss befürwortete die Gebührenerhöhungen, die für die einzelnen Bestattungsformen unterschiedlich (Mischkalkulation) hoch ausfallen, einstimmig. Nach zu erwartendem Ratsbeschluss steigen die Gebühren so beispielsweise für ein Reihengrab von 1298 auf 1576,98 Euro, für ein Gemeinschaftsgrab von 1543 auf 1945 Euro, für ein Gemeinschaftsurnengrab von 1367 auf 1727,97 Euro, für ein Urnenkammer-Wahlgrab von 1946 auf 2622,29 und für ein Urnen-Baumgrab von 1932 auf 2447,78 Euro.