Gladbeck. Die Stadtverwaltung sieht keine Rechtsgrundlage, das traditionelle Feuerwerk zu untersagen. Der Antrag der Umwelthilfe wird zurückgewiesen.

In Gladbeck wird es zum Jahreswechsel kein „Böller-Verbot“ geben. „Die Stadt kann und will das traditionelle Silvester-Feuerwerk nicht verbieten“, erklärt Bürgermeister Ulrich Roland, „dafür gibt es keine Rechtsgrundlage!“

Die Deutsche Umwelthilfe hat ein Böllerverbot für fast 100 Städte beantragt

Die Stadtverwaltung wendet sich damit wie andere Kommunen gegen einen Vorstoß der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die in Gladbeck und 97 weiteren Städten ein Verbot der Silvester-Feuerwerke beantragt hatte. Drei Gründe sprechen aus Sicht der Verwaltung gegen ein solches Verbot: „Es ist Tradition, dass der Jahreswechsel mit einem Feuerwerk gefeiert wird. Dieses Brauchtum sollte man nicht verbieten.“

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Die Verwaltung weist zudem darauf hin, „dass in Deutschland und der EU ein Grenzwert für Feinstaub von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft gilt. Dieser wird in Gladbeck eingehalten.“ Außerdem seien bei der Feuerwehr aus den vergangenen Jahren keine Fälle bekannt, in denen es in den Silvesternächten zu Einsätzen wegen Atembeschwerden durch eine erhöhte Feinstaubbelastung gekommen sei.

„Entscheidend ist aber, dass es für ein städtisches Verbot keine Rechtsgrundlage gibt. Hier wäre die Bundesregierung gefragt. In der Ersten Sprengstoffverordnung, einem Bundesgesetz, wird nämlich ausdrücklich erlaubt, dass am 31. Dezember und 1. Januar ,pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2’, also Feuerwerkskörper, von über 18-Jährigen abgebrannt werden dürfen“, heißt es aus dem Rathaus. Die Stadtverwaltung bittet aber dringend darum, dass das Böller-Verbot außerhalb des Jahreswechsels eingehalten wird.