Gladbeck. . Beim Abbrennen von Feuerwerk und Zünden von Böllern gilt es bestimmte Regeln zu beachten. Und selbstgebaute Raketen sind natürlich verboten.
Die ersten lauten Knaller waren schon an den Weihnachtstagen zu hören. Dabei ist das offiziell erst am 31. Dezember erlaubt – und verkauft werden dürfen Feuerwerkskörper erst ab heute, dem 29. Dezember. Es gibt darüber hinaus klare Regeln dafür, ab wann und wo geknallt werden darf, wer das tun darf und welche Feuerwerke gestattet sind.
Auf die Einhaltung der Regeln wird der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Gladbeck in diesen Tagen besonders achten und auch regelmäßig Kontrollen durchführen, kündigt die Stadtverwaltung jetzt an. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Hier die Punkte und Regeln, die es zu beachten gilt:
Silvesterböller der Klasse 1
Silvesterböller der Klasse II – Raketen, Sonnenräder, kleine Feuertöpfe, Römische Lichter, Böller – dürfen grundsätzlich nur von Personen ab 18 Jahren entzündet werden. Böller der Klasse 1 – Knallerbsen, kleine Bodenkreise, Tischfeuerwerk, Knallbonbons – auch schon von Kindern ab 12 Jahren. Selbstgebaute oder importierte Silvesterböller, die in Deutschland verboten sind, dürfen nicht angezündet werden. Wichtiger Hinweis: Kommt es zu einem Unfall, kann die Versicherung in so einem Fall die Zahlung verweigern.
In dieser Zeit darf geknallt werden
Klar geregelt sind die Zeiten, in denen geknallt werden darf: Grundsätzlich gilt: Silvesterböller dürfen nur am Silvestertag, also dem 31. Dezember, in der Zeit von 0 Uhr bis zum 1. Januar um Mitternacht gezündet werden.
Nicht in der Nähe von Kirchen und Krankenhäusern
Grundsätzlich verboten ist darüber hinaus das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie von Häusern mit Reetdächern und von Fachwerkhäusern. Gerade mit Rücksicht auf Kinder, ältere Menschen und natürlich auch Haustiere, die in Silvesternächten besonders schreckhaft sind, bittet die Stadtverwaltung Gladbeck die Bürger, die bestehenden Regeln einzuhalten und zu respektieren.
Der richtige Umgang mit den Böllern
Um Schäden und Verletzungen zu vermeiden, sollte auch auf den richtigen Umgang mit Silvesterböllern geachtet werden, rät die Verwaltung darüber hinaus.
Dazu gehört zum Beispiel, leicht brennbare Gegenstände aus dem Garten oder vom Balkon in die Wohnung zu bringen. Das Auto sollte, wenn möglich, in der Garage oder einer ruhigen Seitenstraße abgestellt werden. Auch sollte der auf der Packung angegebene Sicherheitsabstand zum Feuerwerk ernst genommen und unbedingt eingehalten werden.
Es versteht sich von selbst, dass Raketen auch nicht unter Bäumen gezündet werden sollten.
Blindgänger niemals aufheben!
Hat der Knallkörper nicht gezündet, ist also ein Blindgänger, gilt vor allem: Niemals aufheben! Hier besteht große Verletzungsgefahr, wenn der Böller dann doch noch losgehen sollte.
Und dass Kinder zur Hauptrisikogruppe für Verletzungen zählen, sollte eigentlich jeder wissen. Sie müssen deshalb unbedingt in der Silvesternacht besonders beaufsichtigt werden.