Gladbeck. Der Verwaltung Gladbeck werden im Jahr 2019 mehr illegal abgestellte Fahrzeuge gemeldet als in den Vorjahren. Nicht immer sind es Rostlauben.

Immer wieder ein Stein des Anstoßes sind in Gladbeck Schrottautos. Allein über die städtische Melde-App kommen im Rathaus pro Jahr gut 50 Hinweise auf Fahrzeuge an, die abgemeldet sind und irgendwo vor sich hingammeln. Tendenz: steigend.

„Vielleicht reagieren die Menschen sensibler auf das Thema ,Schrottautos’“

Stadtsprecherin Christiane Schmidt berichtet auf Anfrage dieser Zeitung: „In diesem Jahr haben wir bisher schon 170 Meldungen.“ So viele wie 2018 und 2017 jeweils insgesamt. Gregor Wirgs, Leiter des Amtes für Öffentliche Ordnung, rechnet für dieses Jahr mit rund 200 Hinweisen. Worauf dieser rapide Anstieg zurückzuführen ist? Schmidts Antwort: „Ich kann nicht sagen, ob wir tatsächlich mehr illegal abgestellte Autos haben oder ob die Menschen sensibler für das Thema geworden sind. Vielleicht sind die Wege, Hinweise zu geben, auch einfacher als früher.“

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Beispielsweise über die Gladbeck-App. „Die Meldungen erreichen uns auf vielen Wegen“, sagt Schmidt. Auch per Facebook, durch Anwohner oder „über den Pizzaboten, der einen unserer Kollegen anspricht“, werde die Verwaltung informiert. Die Fahrzeuge haben oft kein Kennzeichen, keine TÜV-Plakette, keine erkennbare Fahrgestellnummer, sind sichtbar seit längerer Zeit nicht bewegt worden. Der Ordnungsdienst habe ebenfalls ein Auge auf Rostlauben, die bisweilen sogar schon „ausgeschlachtet“ worden sind. Sprich: Was nicht niet- und nagelfest sowie irgendwie brauchbar ist, wurde mitgenommen.

Ein Rotaufkleber fordert Halter auf, ihr Fahrzeug zu entfernen.
Ein Rotaufkleber fordert Halter auf, ihr Fahrzeug zu entfernen. © FUNKE Foto Services | Lutz von Staegmann

„Wir werden aktiv, wenn es sich um ein solches Fahrzeug auf einer öffentlichen Fläche handelt“, hebt Schmidt hervor. Bevorzugte Orte, die in Gladbeck zu illegalen Autofriedhöfen mutieren, kann sie nicht nennen. Nur so viel: Vor allem „an weniger belebten Straßen“ gebe es Schrottautos. Geraten sie ins Visier der Behörde, bekommen sie einen roten Aufkleber mit der Aufforderung, das Fahrzeug zu entfernen.

Die Halter der Fahrzeuge sollen ermittelt werden

„Gleichzeitig versuchen wir, über das Straßenverkehrsamt in Recklinghausen den Halter zu ermitteln“, erklärt Christiane Schmidt. Nicht immer mit Erfolg: „Häufiger stammen sie aus dem Ausland, zum Beispiel aus Rumänien oder Bulgarien“.

Eine Frist, in der der fahrbare Untersatz von der Bildfläche zu verschwinden hat, werde nicht gesetzt: „Wir lassen einen Spielraum, es kommt auch darauf an, wie schnell wir einen Halter erreichen.“ Es bestehe zudem die Möglichkeit, dass „ein Beschuldigter deutlich machen kann, warum er wochenlang seinen Wagen nicht bewegt hat“. Keineswegs immer handele es sich um schrottreife Autos. Ein denkbarer Fall: „Jemand hat ein Auto geerbt und sich erst mal nicht weiter darum gekümmert.“

Höhe von Verwarn- und Bußgeld

Das Verwarngeld beträgt 55 Euro. Deutlich teurer wird es, wenn die Stadtverwaltung ein Bußgeld erhebt: 128,50 Euro. Hinzu kommen Gebühren.

Muss die Stadtverwaltung ein Schrottauto abschleppen lassen, schlägt das mit 300 Euro zu Buche. Eine Belastung für die Stadtkasse, so Rathaus-Sprecherin Christiane Schmidt. Sie sagt: „Die Verwaltung versucht selbstverständlich, das Geld vom Halter zurückzubekommen. Aber das ist schwierig.“

Selbst wenn ein Halter ermittelt werden könne, bedeute das noch lange nicht, dass die Stadtverwaltung das Geld erstattet bekomme. Christiane Schmidt: „Wenn jemand nichts hat, ist da auch nichts zu holen.“

Wie hoch der finanzielle Schaden für die Stadt ausfalle, lässt sich laut Pressesprecherin „nicht genau auseinanderrechnen“: „Der Posten ist Teil des Gesamtbudgets des Ordnungsamtes.“ Im laufenden Jahr wurden, so Schmidt, bislang zwölf Fahrzeuge abgeschleppt, davon fünf verschrottet. Die Verwaltungssprecherin stellt fest: „Der Großteil der Halter folgt der Aufforderung, das Auto zu entfernen.“

Mit einem Rotaufkleber wird stets mindestens ein Verwarngeld fällig: „Bei Wiederholungstätern, wenn das Fahrzeug verkehrsgefährdend geparkt oder im sehr schlechten Zustand ist, wird ein Bußgeld verhängt.“ Erfolge keine Reaktion, „bekommt der Halter eine Ordnungsverfügung unter Androhung der sofortigen Vollziehung“. Was im Klartext heißt: Das Fahrzeug ist innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung zu entfernen. Ohne Reaktion schleppe die Verwaltung danach ab. Sechs Wochen haben Halter die Chance, ihren fahrbaren Untersatz auszulösen. Kostenpunkt: Bußgeld plus 300 Euro.

Die Endstation ausrangierter Vehikel ist der Schrottplatz

Da sich eine Versteigerung in den meisten Fällen nicht lohne, versuche die Stadtverwaltung, Einzelteile zu Geld zu machen. Die Endstation ausrangierter Gefährte: Schrottpresse.