Heiligenhaus/Essen. Zwei Männer sollen die Not einer 14-jährigen Obdachlosen ausgenutzt und sie missbraucht haben. In Essen begann jetzt der Prozess gegen sie.
Das Mädchen war 14 Jahre alt und obdachlos, die beiden Angeklagten sind erwachsene Männer. Einer ist sogar verheiratet. Was ihnen seit Montag am Essener Landgericht vorgeworfen wird, hört sich schlimm an. Der Vorwurf: sexuelle Ausbeutung einer Jugendlichen. Es war im Februar 2015, als die beiden Freunde aus Heiligenhaus und Gelsenkirchen mit einem Auto nach Gladbeck fuhren. Einer von ihnen hatte sich mit der Schülerin verabredet – an einer Tankstelle.
„Wir wollten eigentlich zu McDonald’s“, sagte die heute 18-Jährige als Zeugin vor Gericht. „Doch dann ging es auf die Autobahn – zu einem Parkplatz.“ Schon auf der Fahrt sei sie begrapscht worden. Später hätten die Männer Sex mit ihr auf der Rückbank des Wagens gehabt. „Ich wusste nicht, was ich tun sollte“, sagte sie den Richtern leise. 30 Euro sollen ihr dafür später laut Anklage in die Hand gedrückt worden sein.
Als Schülerin in der Kinder- und Jugendpsychiatrie
Den älteren der beiden Angeklagten kannte sie schon länger. Er soll ihr auch früher schon geholfen haben, wenn sie in Not war. Der Kontakt ist angeblich über ihre Mutter zustande gekommen. „Er war mein bester Freund“, sagte sie im Prozess. Von Sex sei vorher nie die Rede gewesen. Sie war damals gerade 14 Jahre alt geworden und war obdachlos. Entweder schlief sie bei einer Freundin oder auf der Straße. Hilfe war daher wohl immer willkommen. Später musste die Schülerin in die Kinder- und Jugendpsychiatrie. All das sollen die Angeklagten auch gewusst haben. Die Staatsanwaltschaft geht sogar davon aus, dass es noch zu weiteren Treffen auf Autobahnparkplätzen gekommen ist – ebenfalls gegen Bezahlung. Die beiden Männer aus Heiligenhaus und Gelsenkirchen wollten sich dazu jetzt zum Prozessauftakt nicht äußern. Auch während der stundenlangen und für die 18-Jährige sichtbar extrem belastenden Vernehmung zeigten sie keinerlei Emotionen.
Finanzielle Notlage ausgenutzt
Bis ins Detail hatte die junge Frau aus Gladbeck erzählt, was damals im Auto passiert sein soll. Dass sie Schmerzen gehabt und nicht gewusst habe, wie sie sich verhalten solle. Beide Männer seien zu ihr auf die Rückbank gekommen. Erst später habe einer von ihnen gefragt, ob sie eigentlich verhüte.
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Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagten genau gewusst haben, dass die damals 14-Jährige obdachlos gewesen sei. „Sie haben ihre finanzielle Notlage ausgenutzt“, heißt es in der Anklageschrift. Der Prozess wird fortgesetzt.