Gladbeck. Antworten aus dem Familien- und Finanzministerium NRW zum neuen Unterhaltsvorschussgesetz. Die finanzielle Mehrbelastung wird nicht ausgeglichen.
Die Stadt Gladbeck kann nicht damit rechnen, dass das Land kurzfristig Gelder zuschießt, um Mehrbelastungen von rund 250.000 Euro auszugleichen, die der Stadt durch die Neuregelung des Unterhaltsvorschussgesetzes entstehen. Das machte der Erste Beigeordnete, Rainer Weichelt, jetzt den Mitgliedern des Sozialausschuss deutlich. Die Antworten sowohl aus dem Finanz- wie dem Familienministerium seien dazu aus Sicht der Stadt „wenig befriedigend“ sowie „sehr verhalten“ – und die finanzielle Sachlage werde teils „nicht korrekt dargestellt“.
Zur Erinnerung: Nach Zwischenbericht in der März-Sitzung des Sozialausschusses hatte die Stadtverwaltung auf Beschluss des Gremiums einen Brandbrief an die zuständigen Ministerien verfasst. Darin wurde grundsätzlich die positive sozialpolitische Ausrichtung der Gesetzesänderung begrüßt. Denn damit wird seit dem 1. Juli 2017 der Anspruch eines Kindes auf Unterhaltsvorschuss bis auf das 18. Lebensjahr ausgeweitet (zuvor 12. Lebensjahr). Die öffentliche Hand greift somit jetzt länger überwiegend alleinerziehenden Müttern durch den Vorschuss des Unterhaltes unter die Arme, um dann das Geld bei den Vätern einzufordern
Eine Verdoppelung der Fallzahlen bis Ende 2018
Das führte in Gladbeck aber zu einer Verdoppelung der Fallzahlen von 482 (Ende 2016) auf 990 (Ende 2018). Mit einer dementsprechenden Mehrbelastung für die Sachbearbeiter im Sozialamt einerseits, wo die Fälle verwaltet werden, so dass das Personal im Bereich Existenzsicherung auf vier Personen verdoppelt wurde. Und anderseits führte dies zu höheren Kosten, da mit Zunahme der Fallzahlen auch die Summe für den vorgestreckten Unterhalt von insgesamt einer (2016) auf 2,6 Millionen Euro (2018) anstieg.
Staatliche Sozialleistung
Das Unterhaltsvorschussgesetz regelt, unter welchen Voraussetzungen das Kind eines alleinerziehenden Elternteils einen Unterhaltsvorschuss als staatliche Sozialleistung erhält.
Mit dem Vorschuss wird der alleinerziehende Elternteil finanziell unterstützt, wenn der andere Elternteil nicht bekannt oder verstorben ist – oder er keinen oder nicht den vollen Kindesunterhalt zahlt.
Die öffentliche Hand versucht, den Vorschuss vom unterhaltspflichtigten Elternteil zurück zu erhalten.
Dabei hatte die Landesregierung angekündigt, die oft finanzschwachen Kommunen mit der Gesetzesnovellierung entlasten zu wollen – und daher auch die Kostenübernahme neu geregelt. Die Städte tragen jetzt so aktuell statt der Hälfte ,nur’ noch 30 Prozent des vorgestreckten Unterhalts (für Gladbeck rund 780.000 Euro). Das Land NRW erhöhte seinen Anteil von zuvor zehn auf 30 Prozent, nur der Kostenanteil des Bundes bleibt bei 40 Prozent (1,04 Mio. Euro für Gladbeck).
Mehrkosten für die Stadt von einer Viertel Million Euro
Krux hierbei: Statt Entlastung erhöhten sich die Kosten für die Stadt unterm Strich um eine Viertel Million Euro, da mit der Fallzunahme wesentlich mehr Unterhaltsvorschuss erbracht werden muss. Und: Die Entlastung hierzu wird erst ab diesen Juli eintreten, denn erst ab dann übernimmt das Landesamt für Finanzen zentral die Regie, um den Unterhaltsvorschuss wieder einzutreiben. Zudem müssen die Kommunen sich ab dann nicht mehr an den Unterhaltsvorschusszahlungen beteiligen, die fortan Land (60 Prozent) und Bund (40 Prozent) allein tragen.
Was aus Sicht der Stadt auf Landesebene nicht bedacht wurde: Diese Regelung betrifft nur Neufälle ab dem Stichtag 1. Juli. Alle bisherigen rund 1000 Bestandsfälle bleiben in der Regie der Stadt – mit allem gestiegenen finanziellen wie personellen Aufwand. Dass das Land hier nicht nachbessern will, wird aus der Antwort des Familienministeriums deutlich: „Aus Sicht der Landesregierung bietet die einmalige Mehrbelastung im Jahr 2018 keinen Anlass, die Kostenverteilung zwischen Land und Kommunen dauerhaft zu verändern, da in den nächsten Jahren wieder eine Reduzierung beziehungsweise Nivellierung dieser Belastung zu erwarten ist.“
Durch die Altfälle entstünden der Stadt laut Finanzministerium keine Mehrkosten
Das Finanzministerium behauptet im Antwortschreiben sogar, dass „durch die Abwicklung der noch bestehenden Altfälle werden der Stadt Gladbeck weder Mehraufwand noch Mehrkosten entstehen“. Immerhin: Die Landesregierung werde die Entwicklung aber „weiterhin aufmerksam beobachten und gegebenenfalls darauf reagieren“, sagt abschließend zumindest das Familienministerium.
Eine „unverschämte Aussage“, kritisierte Elke Marita Stuckel-Lotz (B90/Grüne). Norbert Dyhringer (SPD) sprach von „starkem Tobak“, dass die Landesministerien Gladbeck „unterstellen, falsch zu rechnen“ und letztlich „der Stadt den schwarzen Peter zuschieben“. Ausschussvorsitzende Müzeyyen Dreessen (CDU) beschwichtigte abzuwarten, „welche Kosten auf uns zukommen“. Erster Beigeordneter Rainer Weichelt kündigte an, dass er jetzt vorhabe, dem Land in Sachen erwarteter Mehrkosten „eine Rechnung zu präsentieren“ .
“ .