GLADBECK. . Nach der Gesetzes-Novelle können Alleinerziehende für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Hilfe erhalten. Gladbecker Sozialamt hat Personal verdoppelt.

  • Gesetzes-Novellierung weitet Gruppe der Bezugsberechtigten bis zum 18. Lebensjahr aus
  • 841 neue Anträge wurden bereits beim Gladbecker Sozialamt gestellt, 303 davon bewilligt
  • Stadt hat zur Bearbeitung der Anträge, Einzelfallprüfungenm sein Personal verdoppelt

Immer mehr Alleinerziehende beantragen in Gladbeck Unterhaltsvorschuss, weil die Väter nicht oder zu wenig für ihre Kinder zahlen. 841 Neuanträge aufgrund einer Gesetzes-Novelle hat das städtische Amt für Soziales und Wohnen, Bereich Existenzsicherung, aktuell registriert.

Befristung auf 72 Monate entfällt

Fachmann Thomas Andres bringt das komplizierte Werk für den Bürger auf den Punkt: „Bisher konnten Alleinerziehende für Kinder zwischen null und zwölf Jahren Ansprüche anmelden, befristet auf 72 Monate.“ Seit der Gesetzesänderung, rückwirkend zum 1. Juli diesen Jahres, sind die berechtigten Empfänger um die Altersgruppe bis zum 18. Lebensjahr erweitert. Sigrid Stienen vom Sozialamt ergänzt: „Zudem entfällt die Befristung auf 72 Monate komplett.“

Ansprechpartner finden Antragsteller in Gladbeck im Sozialamt an der Wilhelmstraße.
Ansprechpartner finden Antragsteller in Gladbeck im Sozialamt an der Wilhelmstraße. © Oliver Mengedoht

Bislang, so die Expertin, seien 303 der genannten Neuanträge bewilligt worden. Stienen rechnet damit, dass es insgesamt 1200 positive Bescheide werden könnten: „Bisher hatten wir rund 500.“ Zur Zeit seien die Mitarbeiter fast ausschließlich mit Bewilligungen beschäftigt. „Es handelt sich bei allen um Einzelfallprüfungen“, unterstreicht Andres. Mehr als doppelt so viele Anträge, ebenso viel mehr Arbeit: „Vor der Gesetzes-Novellierung hatten wir zwei Mitarbeiter zur Bearbeitung, jetzt sind es vier Vollzeitstellen.“

Neue Basis für Erstattung

„Wir zahlen im Jahr eine Million Euro aus“, sagt Stienen. Weniger als die Hälfte wurden bisher von Bund und Land erstattet. Auch das ist geändert. Andres: „Die Erstattung wurde auf eine ganz neue Basis gestellt. Jetzt übernimmt der Bund 40 Prozent, Land und Kommune tragen jeweils 30 Prozent.“ Er rechnet unterm Strich für die Stadt mit einer Mehrbelastung von 290 000 Euro aufgrund der Novelle. Dabei sind Posten wie zusätzliche Personalkosten, Anschaffung von Mobiliar sowie Soft- und Hardware, Anpassung der Software sowie Schulungen des Personals nicht einkalkuliert.

11,94 Prozent Rückholquote

„Der größte Teil der Unterhaltspflichtigen kann nicht zahlen, nur 27 Prozent gehen überhaupt arbeiten“, erklärt Sigrid Stienen. Auszubildende, Hartz-IV- und Bafög-Bezieher, Frührentner, um nur einige Gruppen zu nennen – eine finanziell schwache Klientel. Da kann die Kommune nicht viel holen, auch wenn das Amt immer im Blick habe, ob jemand nun doch zahlen könne. Zum 30. Juni habe die Rückholquote der Unterhaltsleistungen, die von der Stadt übernommen wurden, bei 11,94 Prozent gelegen.