Gladbeck. Der finanzielle Aufwand hat sich für die Stadt nach der Gesetzesänderung verdoppelt. Leibliche Kinder erhalten bis zum 18. Lebensjahr Unterhalt.

Genau 1004 Kinder in Gladbeck sind auf finanzielle Unterstützung angewiesen, weil ein leiblicher Elternteil (meist der Vater) nicht den Mindestunterhalt zahlt. Um die Existenzsicherung zu ermöglichen und Kinder wie Alleinerziehende bei geringem Einkommen zu entlasten, springt die Stadt als Helfer in der Not ein und streckt den Unterhalt vor. Die Fallzahlen haben sich fast verdoppelt, da durch Gesetzesänderung seit diesem Jahr Unterhaltspflicht für Kinder bis zum 18. Lebensjahr gilt.

Mit den bewilligten Neuanträgen verdoppelte sich der finanzielle Aufwand entsprechend auf rund 1,135 Millionen Euro. Die Stadt trägt davon (wie das Land) 30 Prozent, also 340 656 Euro, den Rest streckt der Bund vor. Abgelehnt wurden Anträge zum Beispiel, wenn die Antragstellerin wieder verheiratet ist, oder die Eltern weiterhin in einer Beziehung leben.

Die Befristung ist weggefallen

Vor der Gesetzesänderung musste für leibliche Kinder 72 Monate lang, maximal bis zum zwölften Lebensjahr, gezahlt werden. Diese Befristung ist weggefallen. „Mit Bekanntmachung der Gesetzesänderung wurden 913 neue Anträge gestellt, von denen 612 positiv beschieden sind“, informierte Siegrid Stienen, Abteilungsleiterin Existenzsicherung bei der Stadt, jetzt den Sozialausschuss. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses ist in Altersstufen gestaffelt. Kinder bis zum sechsten Lebensjahr erhalten 348 Euro, bis 12 Jahre 399 Euro und bis 18 Jahre 467 Euro pro Monat.

Dass die Chancen für Stadt und Staat eher gering sind, das vorgestreckte Geld vom nicht zahlenden Elternteil zurück zu erhalten, teilte Sigrid Stienen auch mit. „Die Rückholquote liegt derzeit bei gut elf Prozent“, also rund 123 000 Euro. Warum die Zahl so niedrig sei, obwohl das zuständige Personal der Unterhaltsvorschusskasse „doch verdoppelt worden ist“, wollte Ausschussmitglied Norbert Dyhringer wissen.

Beim Großteil der säumigen Väter ist nichts zu holen

Dazu mochte zunächst paradox klingen, wenn die Expertin erklärte, „die derzeitige Quote ist super“ und man habe ja noch nicht mal alle Fälle durchgecheckt. Siegrid Stienens Zufriedenheit erklärt sich aber damit, dass bei vielen unterhaltssäumigen Vätern nichts zu holen ist. Nur 32 Prozent der Unterhaltspflichtigen habe ein ausreichendes Erwerbseinkommen, der große Rest (68 %) arbeite im Niedriglohnbereich, oder sei ohne Job, erklärte sie dem Sozialausschuss. Ziel ihrer jetzt mit vier Kräften gut besetzten Abteilung sei es unter anderen, „die Bearbeitungsdauer der Unterhaltsvorschuss-Anträge von Berufstätigen ohne SGB II Bezug auf weniger als vier Wochen zu reduzieren“.

Unsicherheit gebe es indes in ihrer Abteilung, so Stienen, wie es ab 1. Juli 2019 mit der Arbeit weitergehe, „da dann ja durch Gesetzesänderung das Land für die Geltendmachung der Forderungen zuständig sein soll“.