Gladbeck. . Es soll mehr Kontrollen und einen Sicherheitsdienst geben. Wer grillen will, braucht eine Genehmigung. Ändert sich nichts, kommt ein Verbot.

Es darf weiter gegrillt werden in Wittringen. Vorerst. Sollte es jedoch zu den chaotischen und nicht tragbaren Zuständen wie in den vergangenen Jahren kommen, wird ein generelles sofortiges Grillverbot ausgesprochen. Dauerhaft, die Plätze werden dann abgebaut. Das ist das Ergebnis einer Abstimmung nach langer, ausgesprochen sachlicher Debatte im Haupt- und Finanzausschuss am Montagabend.

Entschieden wurde damit auch, dass es ein „Weiter so“ in dieser Grillsaison auf keinen Fall geben wird. Wer auf einem der Plätze grillen will, muss eine Genehmigung beim ZBG einholen. Die soll nichts kosten, ist aber mit Auflagen verbunden: Wege dürfen nicht befahren werden, offenes Feuer ist verboten, Abfälle müssen entsorgt werden. Wer sich nicht daran hält, kann, da bekannt, ordnungsrechtlich belangt werden.

Auch der Bürgermeister bleibt skeptisch

Ob das aber die Situation, über die sich viele Erholungssuchende in Wittringen immer wieder beschwert haben, zum Besseren verändert? Selbst Bürgermeister Ulrich Roland bleibt skeptisch. „Das ist ein letzter Versuch“, gab er ehrlich zu.

Auf zwei Plätzen ist das Grillen in Wittringen gestattet.
Auf zwei Plätzen ist das Grillen in Wittringen gestattet.

Denn die geschilderte Problemlage und Regelverstöße, die viele Ratsmitglieder aus eigenem Erleben kennen und schilderten, sind extrem: Grillen außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen, vermüllte Flächen, abgenagte Knochen, die im Gebüsch landen, mitunter sind es auch Windeln. Dazu stört der Rauch andere Erholungssuchende und es gibt häufiger Streit zwischen unterschiedlichen ethnischen Gruppen übers Nutzen der Grillroste für Schweinefleisch. Vom, per Hinweisschild, deutlich verbotenen Durchfahren der Bohmertstraße und Parken direkt an den Plätzen ganz zu schweigen . . ..

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60 Knöllchen gab es im vergangenen Jahr, berichtet Ordnungsdezernentin Linda Wagner. 13 Verwarnungen wegen Grillens außerhalb der zugelassenen Flächen sprach die Verwaltung 2018 aus. Die Zahlen wären wesentlich höher gewesen, hätte es nicht in dem extrem heißen Sommer ab Juli wegen der Brandgefahr sowieso ein generelles Grillverbot gegeben. Das übrigens beachtet wurde, teilte Wagner mit.

Die Mehrheit ist sicher: Der KOD braucht Unterstützung,

Ohne zusätzliche Unterstützung durch einen Sicherheitsdienst wird der Kommunale Ordnungsdiens (KOD) die Aufgaben trotz der „Grillscheine“ nicht stemmen können, ist die SPD sicher. Der partei- und fraktionslose Jörg Baumeister glaubt dagegen nicht, dass das was bringen könnte. „Die 12.000 Euro dafür sind Verschwendung“, sagte er. Auch die CDU findet, man sollte wegen der zusätzlichen Kosten auf den Sicherheitsdienst verzichten, zumal der sowieso im Fall von Regelverstößen den KOD hinzu rufen müsste. Das brachte am Ende die bis dahin harmonisch verlaufene Diskussion ins Schwanken. Doch der CDU-Antrag wurde kurzerhand abgelehnt.

Die Mehrheit stimmte dann für den ersten Beschlussvorschlag der Verwaltung, dass das Grillen beibehalten wird mit erweiterten Kontrollen durch einen Sicherheitsdienst, ergänzt um den von SPD-Fraktionschef Hübner vorgeschlagenen Zusatz: „Sollte sich zeigen, dass trotzdem keine gravierende Verbesserung der bisherigen Situation erreicht werden kann, würde ein direktes Grillverbot für den gesamten Wittringer Wald ausgesprochen werden müssen.“