Gladbeck. . Am Wochenende kehrt der Sommer zurück. Das lockt die Leute ins Freie. Die Stadt erinnert deshalb an die Regeln, die auf den Grillplätzen gelten.

Mit Blick auf das bevorstehende sonnige Wochenende weist die Stadtverwaltung nochmal auf einige wichtige Regeln hin, die beim Grillen im Wittringer Wald einzuhalten sind.

Wer einen der beiden festen Grillplätze nutzen möchte, kann den eigenen Grill mitbringen oder die festinstallierten Feuerstellen nutzen. Der Grill darf nur auf den eigens dafür eingerichteten gepflasterten Flächen aufgestellt werden.

Einweggrills sind nicht gestattet

Verwendet werden dürfen nur Standgrills mit ausreichendem Abstand zum Boden. Einweggrills sind nicht gestattet. Andere Nutzer der Anlage und Anlieger dürfen nicht durch übermäßige Rauchentwicklung beeinträchtigt werden. Sämtliche Abfälle, auch die Grillkohle, müssen in den bereitgestellten Abfallbehältern entsorgt oder, bei vollen „Tonnen“, mit nach Hause genommen werden.

Nach der städtischen Grünflächensatzung ausdrücklich verboten ist das Aufstellen von Grills auf den öffentlichen Grünflächen, auch auf den Wiesen um die Grillstationen herum, im Nordpark, Südpark und auf dem Jovyplatz. Dort kann das Grillvergnügen zur teuren Angelegenheit werden. 35 bis 55 Euro werden für eine Verwarnung fällig.

Man darf auch nicht mit dem Auto zum Grillplatz fahren

Ebenfalls nicht erlaubt ist das Anfahren und Abstellen von Fahrzeugen an der Grillstation in Wittringen. Widerrechtliches Parken wird mit einem Bußgeld bestraft. Die Stadtverwaltung weist auf das ausreichende Parkangebot rund um den Wittringer Wald hin: 350 gebührenfreie Parkplätze an der Bohmertstraße (Tennishalle) und weitere an der Bohmert-/Ellinghorster Straße in der Nähe des Hotels Van der Valk stehen zur Verfügung.

Die Verwaltung kündigt an, dass der Kommunale Ordnungsdienst sowie die Polizei die Einhaltung dieser Regeln am bevorstehenden Wochenende verstärkt kontrollieren und Verstöße konsequent ahnden werden.