Gladbeck. . Stadtverwaltung sieht sich bestätigt. Kreis: Genehmigung bezieht sich auf neuen Antrag. Bürger müssen Widerspruch direkt beim Kreis einlegen
Angekündigt, aber noch nicht eingereicht hat die Stadt Gladbeck eine Klage gegen die Genehmigung des Kreises für den Bau des Steag-Windrads auf der Mottbruchhalde. Durch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts sieht sich die Verwaltung allerdings in der Auffassung bestätigt, dass die Kreisverwaltung das erneute Genehmigungsverfahren nicht hätte aufnehmen müssen.
Stadt sieht sich in Auffassung zum Urteil von 2017 bestätigt
Der Streitpunkt: Der Kreis hat sich in der Begründung für das erneute Genehmigungsverfahren auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom Mai 2017 bezogen, das dem Antrag der Mingas/Steag für den Bau der Windenergieanlage stattgegeben hatte. Nach Meinung der Stadt war diese mehrfach genannte Begründung „falsch“. Denn dieses Urteil, gegen das Stadt und Kreis Berufung eingelegt hatten, war bis zu einer Entscheidung der nächst höheren Instanz nicht rechtskräftig. Indem nun das Oberverwaltungsgericht in Münster das Urteil als „wirkungslos“ erklärt hat und das Berufungsverfahren eingestellt hat, sieht sich die Stadt in ihrer Auffassung erneut bestätigt.
Denn als Begründung gibt das Gericht die veränderte Situation an. Es soll nun ja nur ein großes Windrad auf dem Haldentop errichtet werden, statt der ursprünglich geplanten zwei kleineren. Damit sei auch das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen gegenstandslos. An der am 11. Februar erteilten Genehmigung für den Windradbau der Steag ändert das jedoch nichts. Diese wurde nach dem neuem Antrag auf Grund der Gutachten und nach Prüfung aller rechtlichen Belange erteilt. Die Stadt, die sich bei der Genehmigung vom Kreis übergangen fühlt, will den Bau des Windrads weiterhin mit allen rechtlichen Mitteln verhindern.
Bürgerforum: Widerspruchsformulare mit falschem Adressaten wurden nicht von uns verteilt
Betroffene Bürger im Umfeld der Halde, die einen Bescheid zum geplanten Bau des Windrads erhalten haben, können dagegen Widerspruch einlegen. Diese müssen sich aber direkt an den Landrat des Kreises, Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen als zuständige Behörde gestellt werden.
In Brauck verteilte Widerspruchsformulare, die als Adressaten den Gladbecker Bürgermeister nennen, sind nicht korrekt. „Sie wurden auch nicht vom Bürgerforum Gladbeck verteilt“, darauf weist Franz Kruse vom Projektteam des Bürgerforums hin, das die Bürger bei Einlegung von Widersprüchen unterstützt.