Gladbeck. . Auf der Mottbruchhalde in Gladbeck soll ein Windrad gebaut werden. Wer Lärm, Schattenschlag oder Eiswurf befürchtet, kann gegen den Bau klagen.

Die Firma Mingas-Power GmbH hat am 11. Februar vom Kreis Recklinghausen die Genehmigung erhalten, auf der Mottbruch-Halde ein Windrad zu errichten. Bürger haben nun die Möglichkeit, dieser Genehmigung zu widersprechen, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt fühlen. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.

Widerspruch gegen nicht hinnehmbare Beeinträchtigungen

Anwohner können jedoch nur gesetzliche Regelungen als Grund für ihren Widerspruch vorbringen, die (auch) die Anwohner schützen sollen (sog. „drittschützende Normen“). Dazu gehören z.B. nicht hinnehmbare Beeinträchtigungen durch Lärm, Schattenschlag, Eiswurf, bedrängende Wirkung durch die Größe des Windrades oder bauordnungsrechtliche Abstandsflächen.

Nachbar ist jeder, der durch diese Immissionen betroffen ist, also nicht nur der unmittelbare Nachbar, sondern auch ein weiter entfernt wohnender Grundstückseigentümer, Mieter oder Pächter.

Die Frist beginnt mit Zustellung der Genehmigung

Bei Widerspruch (und auch Klage) beträgt die Frist einen Monat. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Genehmigung. Maßgebend ist die Zustellung, also der rechtzeitige Zugang des Widerspruchs beim Kreis Recklinghausen. Ein erfolgloses Widerspruchsverfahren ist Voraussetzung für eine Klage. Sollte die Widerspruchsbehörde dem eingelegten Widerspruch nicht stattgeben, können Kosten entstehen.