Gladbeck. . Anwohner sollen Widerspruch einlegen. Die Steag treibt das Mottbruch-Projekt weiter voran. CDU übt Kritik am Bürgermeister.
Das geplante Windrad der Steag auf der Mottbruch-Halde wirbelt weiter viel Wind auf. Die Stadt will bekanntermaßen gegen die Genehmigung des Kreises für den Bau klagen. Nun bringt sich auch das Bürgerforum Gladbeck in Stellung und startet eine Kampagne zur Verhinderung der Windenergieanlage.
Konkret will das Forum, bislang eher in Sachen Verhinderung A 52 bekannt, Anwohner bei Klagen und bei Widersprüchen gegen den Bescheid für den Bau der Anlage unterstützen. Man sei überzeugt, dass das Windrad „grundlegende Rechte vieler Anwohner verletzt, insbesondere den Schutz ihrer Gesundheit und ihres Wohnwertes“, so der stellvertretende Vorsitzende Klaus Axnich.
Zwei Anwohner haben sich laut Bürgerforum bereits zur Klage entschlossen. Sowohl organisatorisch als auch finanziell will das Forum ihnen den Rücken stärken.
Baugenehmigung ist enthalten
Viel Zeit für die Einlegung von Rechtsmitteln bleibt allerdings nicht. Bereits Mitte März laufen die Fristen aus, um eine aufschiebende Wirkung zu erreichen. Der Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbescheid, den alle Anwohner im Umfeld der Halde von der Kreisverwaltung erhalten haben, enthält die Möglichkeit des sofortigen Vollzugs. Das heißt, damit ist auch eine Baugenehmigung erteilt worden, die Arbeiten können beginnen.
Die Steag wird das Projekt ungeachtet der Widerstände und angekündigten Klagen daher vorantreiben. „Wir haben einen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid, der rechtsstaatlich geprüft wurde“, verweist Jens Caron, Prokurist der Gladbeck Wind GmbH (Steag-Tochter, die das Windrad bauen wird), auf den bestehenden Rechtsanspruch.
Geäußerte Mutmaßungen, die Stadt müsse die Baugenehmigung erteilen, weist er zurück. Die Steag müsse lediglich den Standsicherheitsnachweis für das 200 Meter hohe Windrad durch ein unabhängiges Gutachten belegen. „Daran haben wir natürlich ein eigenes Interesse, denn wir wollen das Windrad ja betreiben und brauchen Standsicherheit“, so Caron. In der Berechnung sei die notwendige Verdichtung der Halde mit einem Schottersandgemisch bereits berücksichtigt worden. Auch in den gesetzlich künftig größeren Abständen für Windräder von 1500 Metern sieht Caron kein Hindernis für das aktuelle Projekt: „Das Mottbruch-Windrad wurde nach dem bestehenden Landesentwicklungsplan LEP genehmigt.“ Nachträgliche Veränderungen machten die Genehmigung nicht unwirksam.
Weiter vorbereitet wird auch die Teilnahme mit dem Projekt an der EEG-Auktion am 1. Mai (Erneuerbare Energien-Auktion, die die Höhe der Vergütung festlegt).
CDU sieht die Rolle der Stadt im Verfahren kritisch
Mit kritischen Fragen zum Verfahren meldet sich nun auch die CDU zu Wort, richtet diese jedoch nicht an die Kreisverwaltung, sondern hinterfragt die Rolle und mögliche Versäumnisse des Bürgermeisters als Verwaltungschef. Fraktionschef Rademacher fragt u.a.: „Warum wurde nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts (2017) das Bebauungsplanverfahren nicht beschleunigt durchgeführt?“ Das ist einer der Knackpunkte: Gäbe es diesen Beschluss, wäre die Genehmigung nicht möglich gewesen. Die CDU ist auch der Meinung, als SPD-Bürgermeister hätte Roland mit dem SPD-Landrat nach einer Lösung suchen müssen.