Gladbeck. Die STEAG will mit ihrer Tochterfirma Mingas Power eine 199 Meter hohe Anlage auf dem Mottbruch bauen. Der Kreis gab nun doch die Genehmigung.
Auf der Mottbruchhalde darf doch ein Windrad errichtet werden. Die Genehmigung dazu erteilte der Kreis Recklinghausen am 11. Februar dem Antragsteller Mingas Power, einer Tochter der STEAG. Diese will auf dem Haldengipfel eine Windenergieanlage mit einer Gesamthöhe von 199 Metern errichten. Das letzte Wort zu dem Vorhaben, das Stadtverwaltung und Politik seit Jahren vehement ablehnen, ist aber noch nicht gesprochen. Seit Jahren kämpft die Stadt Gladbeck gegen solche Pläne.
Die Stadt Gladbeck, der die Genehmigung noch nicht vorliegt, kündigte in einer ersten Reaktion eine Klage gegen die Kreisentscheidung an. Baurat Dr. Volker Kreuzer betont, dass der Kreis sich über die eindeutige Auffassung der Stadt hinweggesetzt habe. Auf der höchsten Gladbecker Halde soll, auch im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung IGA, ein Freizeit- und Sportareal entstehen. Darin ist sich die Stadt mit dem zukünftigen Eigentümer, dem RVR, einig.
Mingas Power hatte zunächst zwei Windräder beantragt
2011 hatte die Mingas Power erstmals einen Antrag auf Errichtung von damals noch zwei geplanten Windenergieanlagen auf der Mottbruchhalde gestellt. In Gladbeck bildete sich dagegen Widerstand. Anwohner der Siedlung am Fuße der Halde beobachteten die Pläne mit Sorge, der Rat der Stadt hat sich seitdem mehrfach für eine Entwicklung der Haldenlandschaft ohne ein Windrad ausgesprochen und 2016 eine planungsrechtliche Veränderungssperre für das Gebiet erlassen.
Zunächst schloss sich auch die Kreisverwaltung der Gladbecker Auffassung an und versagte dem Antragsteller die Genehmigung für den Bau. Dagegen klagte der Betreiber. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen im Jahr 2017 musste die Untere Immissionsschutzbehörde das Verfahren dann neu aufrollen.
Mottbruch-Windrad produziert Strom für 3500 Haushalte
Das Ergebnis liegt nun seit dem 11. Februar vor. Jens Caron, Projektentwickler bei der STEAG und Prokurist bei der Gladbeck Wind GmbH, die zum Zwecke der Windraderrichtung bereits 2011 von der STEAG gegründet wurde, ist zuversichtlich, dass die Anlage auch errichtet werden kann. Alle emissionsrechtlichen Belange seien nochmals genauestens geprüft worden, argumentiert er im Gespräch mit der WAZ.
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Aufgrund dieser Faktenlage sei die Genehmigung erteilt worden. Sowohl Auswirkungen des Schalls, der Verschattung und auf die Fauna, beispielsweise Fledermäuse, seien berücksichtigt worden. Es habe eine „außergewöhnliche umfangreiche Untersuchung der Auswirkungen auf die Privatwohnungen“ gegeben. Im Herbst 2018 hatten Anwohner der Siedlung so davon erfahren, dass das Windrad auf der Halde noch nicht erledigt ist. Laut Jens Caron könnte die Anlage auf der Halde, die noch im Besitz der RAG ist, 3500 Haushalte mit Strom versorgen. Anfang 2020 könnte sie in Betrieb gehen.
Stadt pocht weiter auf ihr Recht der Planungshoheit
Wenn es dazu kommt: Die Stadt pocht weiterhin auf ihr Recht der Planungshoheit als Kommune. Bereits 2016 wurde eine Veränderungssperre für das Areal erlassen, mit der eine Nutzung der Halde als Standort für Windenergie ausgeschlossen wird. Dagegen verstoße die nun erteilte Genehmigung, so die Verwaltung. Ebenso ist derzeit ein Bebauungsplan in Arbeit, der diese Möglichkeit verhindern soll. Noch ist er aber nicht beschlossen.
Darauf wiederum setzt der Betreiber, der sich mit der nun erteilten Genehmigung zeitlich im Vorteil sieht. Caron: „Es darf ja keine verhindernde Bauleitplanung geben, sonst wären Infrastrukturprojekte nicht möglich.“ Schon die 2016 erlassene Veränderungssperre war vom Verwaltungsgericht als Verhinderungsplanung bewertet und für unwirksam erklärt worden. „Wir werden alle Rechtsmittel nutzen“, kündigt die Stadt an. Das Windrad wird am Donnerstag auch Thema im Rat sein.
STEAG: Gladbeck profitiert von Steuerzahlungen
Für die STEAG sei der Standort auf der Halde optimal und wirtschaftlich hochgradig effektiv, so Jens Caron gegenüber der WAZ. Sowohl Höhe als auch Windverhältnisse begünstigten gute Erträge. Gute Erfahrungen habe die STEAG mit Windrädern auf Halden in Scholven, Dinslaken-Lohberg und Moers gemacht.
Der Konzern baue auch aufgrund des energiepolitischen Wandels den Bereich der Erneuerbaren Energien, der bereits 22 Prozent ausmache, weiter aus. Dies sei vor dem Hintergrund der jüngsten Entscheidung zum Ende des Bergbaus und Ausstiegs aus der Braunkohle auch von landespolitischer Relevanz.
Windrad schließt Freizeit-Nutzung der Halde nicht aus
Ein Windrad auf der Mottbruch-Halde würde eine Freizeitnutzung des Areals zudem keineswegs ausschließen. Die Gladbeck Wind GmbH würde sich in die Planung dazu einbringen und z.B. die Pflege von Wegen übernehmen. Ebenso würde die Gesellschaft mit Sitz an der Schneiderstraße (bei der ELE) der Stadt als Steuerzahler nutzen.
Zur Reaktion der Stadt auf die Genehmigung für das Windrad will sich die Kreisverwaltung zunächst nicht äußern. In einer Mitteilung heißt es lediglich, dass die Genehmigung gemäß §§ 4 und 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage in Gladbeck erteilt wurde. Die Anlage vom Typ Enercon E 138 EP3 besitze eine elektrische Nennleistung von 3500 kW, eine Nabenhöhe von 131 m und einen Rotordurchmesser von 139 m.