Gladbeck. Die Mingas Power GmbH hält an ihrem 2011 gestellten Antrag für eine Windkraftanlage auf der Mottbruchhale fest. Die Stadt Gladbeck ist dagegen.

Die Mingas-Power GmbH hält, trotz eindeutiger Absage durch die Stadt, weiter an ihrem Ansinnen fest, auf der Mottbruchhalde eine Windkraftanlage zu bauen. Politik und Verwaltung stemmen sich dagegen. Im Planungsausschuss versicherte Stadtbaurat Dr. Volker Kreuzer, die Verwaltung werde „alle möglichen Instrumente zur Durchsetzung der kommunalen Planungsabsichten nutzen“, um das zu verhindern.

Der Ausschuss bekräftigte dies einstimmig in einem Beschluss und ließ auch in der Debatte keinen Zweifel, dass man bei der einmütigen, inzwischen schon einige Jahre alten Entscheidung bleibe: kein Windrad – stattdessen soll in Brauck inklusive des Mottbruchs eine Haldenwelt entstehen.

Kreisverwaltung schickte ausführlichen Brief

Für Irritationen sorgen derzeit aber Arbeiten der RAG auf der Halde, die Tätigkeit eines Gutachters und neuerdings das Verhalten der Kreisverwaltung, die angekündigt hat, über den Antrag von Mingas-Power aus dem Jahr 2011 neu zu entscheiden. Sie kommt damit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom vergangenen Mai nach. In einem Brief an Baurat Kreuzer lässt der Kreis auch keinen Zweifel daran, dass er das tun wird – auch wenn die Stadt noch versucht, eine Berufungsmöglichkeit in dem Gerichtsstreit zu bekommen.

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Von Georg Meinert

Mingas habe einen Rechtsanspruch auf das Genehmigungsverfahren, heißt es in dem Brief. Für Linke-Ratsherr Franz Kruse ist die Lage eindeutig: „Der Kreis hat die Seiten gewechselt!“, zog er entrüstet Bilanz und wittert bereits eine Zustimmung der Kreisverwaltung. „Ihr scheint egal zu sein, was die Stadt will.“ Negativ fiel den Fraktionen auf, dass der Kreis es kategorisch abgelehnt hatte, trotz Einladung einen Vertreter zur Ausschusssitzung zu entsenden.

Kreuzer vermeidet Konfrontationskurs

Mottbruch steht weiterhin unter Bergrecht

Die Arbeiten auf dem Mottbruch-Gipfel sind für Stadtbaurat Kreuzer die Vorbereitungen der RAG, um die Halde aus der Bergaufsicht zu entlassen. Da sei eine Erschließung vorgesehen.

Der RVR übernimmt die Halde erst, wenn sie aus dem Bergrecht heraus ist. Daher gehöre sie auch im Moment nicht zu denen, die in Kürze den Besitzer wechseln. „Aber als nächstes“, so Kreuzer.

Baurat Kreuzer wollte nicht wie Kruse auf Konfrontationskurs zum Kreis gehen und meinte, die Kreisverwaltung werde den Antrag „rechtlich einwandfrei“ bearbeiten. Er ließ aber keinen Zweifel daran, dass die Stadt für ihre Ziele kämpfen werde. Kreuzer setzt vor allem darauf, dass das Genehmigungsverfahren eventuell nicht mehr nötig sein könnte.

Denn inzwischen wurden von Mingas „Ergänzungsunterlagen“ zum Antrag eingereicht: Es sollen nicht mehr zwei, sondern es soll nur noch ein Windrad gebaut werden – und zwar eine Windkraftanlage neuen Typs und über 200 Meter hoch, höher als bisher gedacht. Kreuzer: „Das ist nicht mehr der alte, sondern ein neuer Antrag!“ Setzt sich die Stadt mit der Sicht durch, verliert das Gerichtsurteil auf Neuentscheidung seine Wirkung, so Kreuzer. Dann könne es bei der planungsrechtlichen Weichenstellung der Stadt – Haldenwelt – bleiben.