Gladbeck. . Ein Gladecker ist nach einer Attacke zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Seinem Opfer musste ein Zeh amputiert werden.

Beleidigungen kommen dem 37-Jährigen leicht von den Lippen. Schon einige Male ist er deshalb zu Geldstrafen verurteilt worden. Jetzt ging es vor dem Schöffengericht am Amtsgericht um einen gravierenderen Vorwurf: Der Familienvater musste sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Vor dem Hochhaus Berliner Straße 3 gibt es einen Parkplatz, der ausschließlich von Notärzten, Pflegekräften, der Hausverwaltung und vom Sohn eines schwerkranken Mieters genutzt werden darf. Der 65-Jährige Burkhard B. ist wegen einer Diabetes-Erkrankung fast erblindet, für jeden an einer Blindenbinde am Arm deutlich erkennbar. Auf dem Sonderparkplatz stellte der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft seinen Wagen häufiger ab, wenn er seine Familie im Haus besuchte.

Die verbale Auseinandersetzung eskalierte

Eine weitere Verurteilung

Im März 2018 ist der 37-jährige Gladbecker zuletzt verurteilt worden, u. a. auch wegen gefährlicher Körperverletzung.

Diese Verurteilung hat das Schöffengericht jetzt mit einbezogen. Der Vorsitzende Richter betonte: „Wäre die letzte Tat nach dem März-Urteil begangen worden, wäre die Strafe jetzt höher ausgefallen.“

Auch am 7. Oktober 2017 stand sein Wagen dort, als Burkhard B. von einem Spaziergang zurückkam. Als er eine Stunde später nachsehen wollte, ob der Parkplatz wieder frei war, traf er im Aufzug auf den Angeklagten und sprach ihn auf sein Fehlverhalten an. Die verbale Auseinandersetzung eskalierte. Der 37-Jährige beschimpfte B. als „deutsches Schwein“ und „Nazi“. Draußen schubste er das Opfer und trat ihm so heftig auf den Fuß, dass B. sich nicht wegbewegen konnte. Erst ein Nachbar befreite ihn aus der misslichen Situation.

Die Gewalteinwirkung auf den Fuß hatte für den Schwerkranken schlimme Folgen: Ein Zeh am rechten Fuß musste wenige Tage später amputiert werden, und seit diesem Eingriff hat er Probleme mit dem Gleichgewicht und ist schon zwei Mal gestürzt.

„Bei einem gesunden Menschen wäre alles glimpflich verlaufen“

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Die Hausärztin des Opfers sagte als Zeugin aus, dass B.vor diesem Vorfall, trotz seiner hochgradigen Diabetes-Erkrankung, keine Probleme mit den Füßen gehabt habe, und auch der vom Gericht als Gutachter bestellte Rechtsmediziner kam zu dem Schluss, dass die Amputation unmittelbare Folge der Gewalteinwirkung auf den Fuß gewesen sei: „Bei einem gesunden Menschen wäre alles glimpflich abgegangen, bei einem Diabetes-Kranken sind die Füße, wenn auch äußerlich nicht sichtbar, vorgeschädigt. Das Gewebe hat sich entzündet und die ohnehin angegriffenen kleinen Blutgefäße weiter abgedrückt. Dadurch ist der Zeh abgestorben und konnte nicht mehr gerettet werden.“

Der Verteidiger plädierte auf Freispruch

Der Angeklagte wies alle Vorwürfe zurück. Zwar habe er sein Auto kurz auf besagtem Parkplatz abgestellt, weil er Einkäufe zu seiner Familie bringen wollte, bei der verbalen Auseinandersetzung im Aufzug habe er den Mann aber weder beleidigt noch körperlich attackiert. Sein Verteidiger gab zu bedenken, B. könnte sich den Fuß auch bei anderer Gelegenheit verletzt haben. Er plädierte auf Freispruch.

Das Gericht schloss sich der Auffassung des Staatsanwaltes an, sah den Angeklagten nach der Beweisaufnahme als überführt an.

Es verurteilte den 37-Jährigen zu einer zweijährigen Haftstrafe mit vierjähriger Bewährungszeit – „gerade noch“, wie der Vorsitzende Richter betonte. Der Angeklagte muss dem Opfer zudem 1200 Euro Schmerzensgeld zahlen.