Gladbeck. . Beim Diebstahl in einer Essener Drogerie wurde ein Mädchen aus Gladbeck erwischt. Als die Mutter sie abholen wollte, wurde auch sie festgenommen.
Kurioser Zufall bei einem Diebstahlsdelikt in Essen: Als die Mutter die 13-jährige Gladbeckerin abholen wollte, stellte sich heraus, dass gegen sie selbst ein älterer Haftbefehl vorlag.
Passiert ist der Vorfall am Freitagabend am Hauptbahnhof in Essen, so die Bundespolizei. Die Beamten waren zu einer Drogerie gerufen worden, nachdem eine 13-Jährige aus Gladbeck dort Kosmetik im Wert von 6,85 Euro entwendet hatte und dabei „erwischt“ worden war.
Haftbefehl des Gladbecker Amtsgericht wegen Betrugs lag vor
Noch während der Sachverhaltsaufnahme meldete sich die 47-jährige Mutter der 13-Jährigen bei der Polizei. Ihr wurde daraufhin der Tatvorwurf gegen ihre Tochter mitgeteilt. Bei einer anschließenden Überprüfung der Frau aus Gladbeck stellte sich heraus, dass gegen die Frau ein Haftbefehl des Gladbecker Amtsgerichts vorlag. Dieses hatte die Frau bereits 2016 wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 170 Euro verurteilt. Bezahlt hatte sie den Geldbetrag offensichtlich nie.
Die Mutter zahlte ihre Geldstrafe – gegen die Tochter leitete die Bundespolizei ein Strafverfahren ein
Mutter und Tochter wurden daraufhin zur Wache begleitet. Dort zahlte die 47-Jährige die Geldstrafe und ersparte sich so eine 17-tägige Ersatzfreiheitsstrafe. Gegen ihre Tochter leitete die Bundespolizei ein Strafverfahren wegen Diebstahls geringwertiger Sachen ein.
Anschließend verließen Mutter und Tochter die Bundespolizeiwache.