Gladbeck. Die kleinen Fahrzeuge haben in engen Straßen weniger Probleme. Das Unfallrisiko ist geringer. Und es müssen auch keine Parkplätze wegfallen.
- Das Rückfahrverbot für Großfahrzeuge kann mit Neuanschaffung von zwei Mini-Müllsammlern entschärft werden
- Öffentliche Parkplätze müssen nicht wegfallen, um den vorgeschriebenen Platz zu schaffen
- Der Einsatz der Kleinfahrzeuge hat Auswirkungen auf die Tourenplanung und die Abfuhrtage
Die im Betriebsausschuss vorgestellten Pläne, dass der Zentrale Betriebshof der Stadt zwei kleine Müllfahrzeuge anschaffen will, stießen am Montagnachmittag auf breite Zustimmung der Lokalpolitik. Der Vorsitzende, Claus Omlor, lobte ausdrücklich: „Eine Entscheidung im Sinne des Bürgers, der uns auch in der öffentlichen Diskussion viel Ärger erspart.“
Denn um die Sicherheitsvorschriften zur Befahrung enger Anliegerstraßen mit großen Müllfahrzeugen weiter zu erfüllen und Platz zu schaffen, hätte ansonsten gedroht, „dass in vielen verdichteten Siedlungsbereichen öffentliche Parkplätze am Straßenrand wegfallen“.
Das Rückfahrgebot gilt eigentlich schon seit 1979
Hintergrund: Der Spitzenverband der Unfallkassen hatte 2016 auf eine striktere Einhaltung des Rückfahrverbots für große Müllfahrzeuge gepocht und die Entsorgungswirtschaft strengere Einhaltung der Regelungen zugesagt. Denn eigentlich gilt aufgrund erhöhter Unfallgefahr bereits seit 1979 das Rückfahrverbot.
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Ausnahmen sind nur mit Sicherheitsauflagen möglich; etwa bei Einsatz eines geschulten Einweisers, der die in Schrittgeschwindigkeit erfolgende Rückwärtsfahrt des Müllfahrzeuges (von maximal 150 Metern) beobachtet. Aber ist die Straße gar enger als 3,55 Meter, ist die Rückwärtsfahrt vom großen Müll-Brummi grundsätzlich verboten.
Enge Sackgassen sind besonders problematisch
Problematisch sind vor allem enge Sackgassen. Die aktuelle Bestandsaufnahme des ZBG erfasste 184 dieser Straßen im Stadtgebiet. Nur in 37 davon ist das Wenden mit den aktuellen Großfahrzeugen möglich. An vier Sackgassen wurden bereits Sammelstellen eingerichtet, da keinerlei Wendemöglichkeit besteht. Die Bürger schieben die schweren Tonnen vom Wohnhaus selbst zu diesen Plätzen. Im größten Teil, 143 Sackgassen, ist ein Befahren/Wenden nur weiter mit Großbrummi möglich, wenn die Verkehrssituation verändert wird: Parkplätze wegfallen, oder Sammelstellen entstehen.
Um das Rückwärtsfahrverbot zu umkurven, testete der ZBG Ende August ein kleines Leih-Müllfahrzeug, Typ Fuso Canter 9C18. Der kann zwar nur ein Drittel so viel Müll (ca. 2,6 Tonnen) wie die großen Brummis schlucken, ist mit 2,15 Metern Breite und 3,40 Metern Radstand aber so wendig, dass in 95 Prozent aller angefahrenen Sackgassen die Rückwärtszufahrt vermieden werden konnte.
Ein Leihfahrzeug geht jetzt in den Realbetrieb
Ein Leihfahrzeug geht jetzt in der Realbetrieb. Der Einsatz der Mini-Müllfahrzeuge wird wohl auch Auswirkungen auf die Tourenplanung und die Abfuhrtage in den betroffenen Gebieten haben. ZBG-Chef Heinrich Vollmer: „Zu Änderungen im Abfuhrplan kommt es aber erst 2019.“