Gladbeck. Auch die zweite Kündigungswelle der Katholischen Kliniken Emscher Lippe gegen die St. Barbara- Hebammen ist vor Gericht gescheitert.
- Die zweite Kündigungswelle der Katholischen Kliniken gegen die St. Barbara-Hebammen ist abgewehrt
- Das zuständige Arbeitsgericht in Gelsenkirchen hat die außerordentlichen Kündigungen zurückgewiesen
- Mit Protest soll gelingen, dass der Krankenhausplan weiter eine Geburtshilfe in Gladbeck vorschreibt
Auch die zweite Kündigungswelle der Katholischen Kliniken Emscher Lippe (KKEL) gegen die St. Barbara-Hebammen ist abgewehrt. Nachdem bereits in zwei Fällen Vergleiche geschlossen werden konnten, stellte das Arbeitsgericht Gelsenkirchen jetzt für die neun weiteren, einen Tag vor Heiligabend 2016 geschassten Hebammen fest, „dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch eine außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist nicht beendet“ und die Klage im Übrigen abgewiesen wird.
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Der juristische Vertreter der Hebammen, Martin Löbbecke, setzt jetzt auf weiteren Druck seitens Bürgermeister, Ratspolitik und Bürgerschaft: „Damit die Geburtshilfe im St. Barbara-Hospital im Krankenhausplan weiter festgeschrieben wird und so wieder geöffnet werden muss.“
Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus
Die schriftliche Urteilsbegründung stehe zwar noch aus, aber das Gericht sei wohl auch seiner Ansicht, „dass die allgemeinen Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas für die außerordentliche Kündigung allenfalls die Möglichkeit einer Herabgruppierung um eine Vergütungsgruppe vorsehen“, so Löbbecke. Und die KKEL habe vor Gericht nicht plausibel machen können, „warum die Hebammen nicht wie bisher in der Gynäkologie weiter arbeiten können“.
Abfindungen ein unfaires, nicht diskutables Angebot
Immerhin habe der katholische Arbeitgeber sich jetzt durchgerungen, „erstmals eine Abfindung für die weitgehend mehr als 30 Jahre bei der KKEL beschäftigten Frauen anzubieten“. Diese beinhalte pauschal drei Brutto-Monatsgehälter, „ein unfaires und nicht diskutables Angebot“, so Löbbecke.
Das gesamte bisherige Vorgehen der KKEL in Sachen Gladbecker Geburtshilfe wertet der Rechtsanwalt als rechtlich bedenklich. „Da so der gesamte Status von St. Barbara als Plankrankenhaus riskiert wird, denn im gültigen Krankenhausbedarfsplan ist die Vorhaltung einer Geburtshilfestation vorgeschrieben“. Das habe sogar der Rechtsvertreter des Klinikverbundes „in den Gerichtsverhandlungen zugegeben“, sagt Löbbecke.
Verfahren zum Krankenhaus-Soll-Plan läuft noch
Die Bezirksregierung Münster als zuständige Krankenhausaufsicht informiert dazu indes auf Anfrage der WAZ, „dass die geschlossene Gladbecker Geburtshilfe jetzt rückwirkend zum 1. Januar 2017 aus dem Ist-Plan herausgenommen worden ist. Das Verfahren zum Soll-Plan läuft aber noch.“ Löbbecke stellte zur Causa Gladbecker Geburtshilfe eine Anfrage beim NRW-Gesundheitsministerium, die Antwort traf am Dienstag ein.
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Darin heißt es: Die unternehmerische Entscheidung widerspreche nicht dem Krankenhausplan, da der Versorgungsauftrag für die Region aufgrund ausreichender Kapazitäten in Bottroper und Gelsenkirchener Kliniken gewährleistet sei.
Gleichwohl räumt das Ministerium ein, dass der 2013 in Kraft getretene Krankenhausplan noch von zukünftigen anderen Geburtenraten ausgegangen sei. „Der nicht erwartete Anstieg der Geburtenzahlen, der sich durch Sondereffekte durch die Flüchtlingszuwanderung gegebenenfalls noch verstärken wird“, werde aber „im folgenden Krankenhausplan Berücksichtigung finden“.
Druck machen,für eine Geburtshilfe in Gladbeck
Dies sieht Löbbecke als möglichen Hebel, „jetzt weiter politischen und bürgerschaftlichen Druck zu machen, damit auch das neue regionale Planungskonzept die Vorhaltung einer Geburtshilfe im St. Barbara-Hospital vorschreibt“.