Gladbeck. Die erste Kündigungswelle wurde vom Arbeitsgericht komplett zurückgewiesen. Weitere Prozesse stehen jetzt an.

  • Die erste Kündigungswelle wurde vom Arbeitsgericht in Gelsenkirchen komplett zurückgewiesen
  • Der Gladbecker Anwalt Martin Löbbecke hat alle St. Barbara-Hebammen als Rechtsbeistand vertreten
  • Weitere Prozesse stehen an, da die Katholischen Kliniken Emscher-Lippe nun außerordentlich kündigten

Von einem „Elf-zu-Null-Erfolg“ der von den Katholischen Kliniken Ende 2016 gekündigten Hebammen der geschlossenen Geburtshilfe im St. Barbara-Hospital spricht Rechtsanwalt Martin Löbbecke. Der Jurist teilt mit, dass alle elf von ihm vertretenen Hebammen im Rechtsstreit erfolgreich waren. „Das Arbeitsgericht hat entschieden, dass die Kündigungswelle im Dezember nicht rechtens war“, so Löbbecke.

In zwei Verfahren älterer Hebammen habe man sich mit der KKEL GmbH auf einen vorzeitigen Renteneintritt einigen können. Dabei seien sämtliche Nachteile des vorzeitigen Renteneintritts sowie die Differenz zwischen Arbeitslosengeld und der bisherigen Vergütung bis zum Renteneintritt finanziell ausgeglichen worden. Löbbecke: „Diese beiden Hebammen verabschieden sich dementsprechend erfolgreich in den vorzeitigen Ruhestand.“

Die Unwirksamkeit der Kündigungen wurde festgestellt

Die neun weiteren gerichtlichen Verfahren endeten alle mit einem Urteil, in dem die Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen festgestellt wurde. Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen habe die Unwirksamkeit der Kündigungen auf den Sonderkündigungsschutz der Arbeitsvertragsrichtlinien des Caritasverbandes gestützt „und sich mit den weiteren Gründen für die Kündigung gar nicht mehr auseinandergesetzt. Wenn nämlich eine Kündigung schon aus einem Grund unwirksam ist, kommt es auf die weiteren Streitpunkte für die gerichtliche Entscheidung nicht mehr an.“

Der Klage zur sofortigen Weiterbeschäftigung der St. Barbara-Hebammen folgten die Arbeitsrichter indes nicht. „Die KKEL GmbH hat gegenüber ihrem Personalrat angekündigt, dass die Hebammen nunmehr bis zum 30. September 2017 freigestellt bleiben und bezahlt werden“, erklärt Anwalt Löbbecke. Zu diesem Datum sei eine außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist ausgesprochen worden, „weil angeblich keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr besteht“.

Zweite Kündigung nicht durchsetzbar

Für den Juristen aber kein Grund zu resignieren: „Diese weitere Kündigungswelle ist nach unserer Überzeugung aus verschiedenen Gründen ebenfalls nicht durchsetzbar.“ Die Kammertermine zur Entscheidung dieser Rechtsstreite finden Ende Juli bis Anfang September 2017 statt. Löbbecke sieht dazu bislang „die Grundsätze der sozialen Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern“ und eines „betriebswirtschaftlich vernünftigen Verhaltens, eine Einigung mit den klagenden Arbeitnehmern zu versuchen“ missachtet. Die neue Geschäftsführerin der KKEL GmbH sei zur Suche nach Lösungen bereit, „der Aufsichtsrat der KKEL GmbH hat aber die Anweisung erteilt, keine Abfindungsbeträge anzubieten.“

Löbbecke hofft, dass sich diese Haltung ändert: „Es ist doch erstaunlich, warum ausgerechnet ein kirchlicher Träger keine einvernehmlichen Lösungen sucht und den über Jahrzehnte beschäftigten Hebammen jeglichen Ausgleich für den Verlust des sozialen Besitzstandes verweigert.“