Gladbeck. Die ersten Entscheidungen im Rechtsstreit der elf gekündigten St.-Barbara-Hebammen gegen die Katholischen Kliniken wurden getroffen.

  • Zunächst drei der elf gekündigten Hebammen können sich über einen Teilsieg vor dem Arbeitsgericht freuen
  • Zwei Kündigungen bewertete die 5. Kammer als unwirksam, wies die sofortige Weiterbeschäftigung aber ab
  • Die vierte Kammer will ihre Entscheidung zu zwei weiteren gekündigten Hebammen erst am 8. Juni verkünden

Es war ein in den Gesichtern ablesbares Hoffen und Bangen, das die fünf Hebammen in der Verhandlung am Arbeitsgericht Gelsenkirchen durchlitten. Juristische Folgen der rigorosen Schließung der Geburtshilfe im Gladbecker St.- Barbara-Hospital zum Jahresende 2016. Erst am Nachmittag stand dann endlich fest, dass sich zumindest drei der elf Frauen über einen Teilsieg freuen können.

Stefan Kröner, Direktor des Arbeitsgerichtes, entschied, dass zwei der kurz vor Weihnachten von den Katholischen Kliniken Emscher Lippe (KKEL) ausgesprochenen Kündigungen unwirksam sind.

Einigung mit ehemals leitender Hebamme erzielt

Zudem ruderten die KKEL im Fall der altgedienten wie schwerbehinderten ehemaligen leitenden Hebamme zurück, die kurz vor dem Rentenalter steht. Für die Frau, die dem Barbara-Hospital als Mitarbeiterin 34 Jahre treu verbunden war, wurde ein Angebot vorgelegt. Die KKEL leistet Ausgleichszahlungen, so dass die 64-Jährige vorzeitig in den Ruhestand eintreten kann – ohne Renteneinbußen.

Vor verschiedenen Kammern am Arbeitsgericht wurde am Dienstag zwischen den Hebammen und den KKEL verhandelt. Dabei ließen die Vorsitzenden Richter bzw. Richterinnen teils auch ein gewisses Unverständnis durchblicken, warum nicht über Abfindungsregelungen ein gütlicher Einigungsversuch unternommen werde. Bemerkung dazu am Rande: Die geschassten Hebammen sind immerhin 16 bis zu 35 Jahre im katholischen Krankenhausverbund tätig.

Geschäftsführerin darf kein zusätzliches Geld ausgeben

KKEL-Geschäftsführerin Ines Manegold informierte dazu, dass sie diesbezüglich vor Gericht keinen eigenen Handlungsspielraum habe, da sie an den Beschluss der Strategiekommission des KKEL-Aufsichtsrates gebunden sei. Dieser lege fest, kein zusätzliches Geld auszugeben.

Naheliegend, dass dies auch für den zweiten, von Rechtsanwalt Martin Löbbecke als Vertreter der Hebammen vorgebrachten Klagepunkt galt: Aufgrund Nichtwirsamkeit der Kündigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens eine sofortige Weiterbeschäftigung in der Geburtshilfe zu erwirken. Mit den Argumenten, diese Abteilung könne zügig wieder mit Betten sowie weiterer Ausstattung eingerichtet werden und das benötigte ärztliche Fachpersonal sei in der Gynäkologie weiterhin vorhanden.

Sofortige Weiterbeschäftigung abgewiesen

Richter Kröner hatte dazu schon in der Verhandlung durchblicken lassen, dass er dies für die KKEL eher als nicht zumutbar sehe. Also keine absolute Überraschung, dass er die Klage auf Weiterbeschäftigung abwies. Ob diese Entscheidung der 4. Kammer auch für die der 5. Kammer gilt, bleibt noch abzuwarten. Richterin Renate Schreckling-Kreuz will ihre Entscheidung noch reiflich abwägen und erst am 8. Juni verkünden.