Gladbeck. . Die Zahl der Spielhallen in Gladbeck könnte künftig abnehmen. Denn Mitte des Jahres gilt eine neue Regelung. Dann müssen Standorte 350 Meter voneinander sowie von Schulen und Kitas entfernt sein. Lohnt sich das noch?

  • Die Zahl der Spielhallen in der Stadt Gladbeck könnte in Zukunft sinken.
  • Der Glücksspielstaatsvertrag wurde geändert, die Frist läuft Mitte des Jahres ab
  • Standorte müssen 350 Meter von Kitas und Schulen entfernt liegen

Anfragen potenzieller Spielhallenbetreiber an die Stadt nehmen immer mehr ab. Sprecherin Christiane Schmidt: „Im Jahr 2016 gab es nur eine und die wurde zurückgenommen.“ Die Zahl der Spielhallen – in Gladbeck gibt es derzeit zehn – könnte in Zukunft sinken. Der Grund ist das Ende der fünfjährigen Schonfrist zur Mitte des Jahres 2017. Diese Frist ist den Betreibern von Spielhallen im bereits 2012 geänderten Glücksspielstaatsvertrag zugestanden worden.

Die Bezeichnung „Casino“ ist nicht mehr erlaubt

Folgende Regelungen sieht die Gesetzesverschärfung unter anderem vor. So müssen Spielhallen in Zukunft einen Mindestabstand von 350 Metern Luftlinie voneinander haben. Darüber hinaus müssen sie diesen Abstand aber auch zu Schulen und Kindertagesstätten (letzterer gilt nur bei Neubetrieben nach dem 1. Dezember 2012) einhalten. Auch darf eine Spielhalle nicht mehr „Casino“ heißen. In Gladbeck trägt nur noch die Spielhalle an der Rockwool-straße die Bezeichnung (Casino). Aber wohl nicht mehr lange. Schmidt: „Ein entsprechendes Verfahren zur Beseitigung wird im Zuge der anstehenden glücksspielrechtlichen Prüfung eingeleitet.“

Zentraler Bestandteil der Gesetzesverschärfung sind die Mehrfachkonzessionen. Eine Konzession kann bis zu zwölf Geldspielautomaten umfassen. Manche Betreiber haben aber an einem Standort gleich mehrere Konzessionen.

Bislang nur ein einziger Härtefallantrag

Sind es zum Beispiel drei, müssen sie demnächst von 36 Daddelautomaten 24 abbauen. Mögliche Folge: Der Standort lohnt sich nicht mehr für den Betreiber, weil er Einbußen hinzunehmen hat. Wobei natürlich auch eine Einfachkonzession nicht völlig unlukrativ wäre. Aber, so Christiane Schmidt: „Natürlich hätte der Betreiber einige personelle und strukturelle Veränderungen vorzunehmen.“

Die Spielhalle im Glückaufcenter liegt gegenüber von der Spielhalle an der Wilhelmstraße. Nach den neuen Vorschriften muss eine der beiden Daddelbuden wohl schließen.
Die Spielhalle im Glückaufcenter liegt gegenüber von der Spielhalle an der Wilhelmstraße. Nach den neuen Vorschriften muss eine der beiden Daddelbuden wohl schließen. © Kleine-Büning

In Gladbeck sind sechs Spielhallen mit Mehrfachkonzessionen betroffen: einmal Zweifachkonzession, einmal Dreifachkonzession, viermal Vierfachkonzession. Bislang hat sich erst ein Spielhallenbetreiber mit einem Härtefallantrag an die Stadt gewandt, der sich auf eine Ausnahme vom Verbot der Mehrfachkonzession bezieht. Darüber hinaus, so Schmidt, gebe es weitere „Absichtserklärungen“ von Spielhallenbetreibern, ohne dass bislang aber konkrete Anträge eingereicht worden sind.

Bei den Abstandsregelungen zu Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Schulen herrsche zudem noch große Rechtsunsicherheit. Betroffen von der Regelung zu Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind immerhin vier Spielhallen, zu öffentlichen Schulen sind es sieben. Von einer Benennung der einzelnen Spielhallen möchte die Stadt mit Rücksicht auf die schwebenden Verfahren absehen.

Blick auf die Spielhalle an der Wilhelmstraße, schräg gegenüber von ihr liegt die Spielhalle im Glückaufcenter. Der Abstand wäre geringer als die vorgeschriebenen 350 Meter.
Blick auf die Spielhalle an der Wilhelmstraße, schräg gegenüber von ihr liegt die Spielhalle im Glückaufcenter. Der Abstand wäre geringer als die vorgeschriebenen 350 Meter. © Kleine-Büning

Noch keine schlüssige Antwort gibt es derzeit auf die Konkurrenzsituation der beiden Spielhallen an der Wilhelmstraße. Beide dürften nicht innerhalb eines 350-Meter-Radius liegen. Schmidt: „Für die Auswahlentscheidung unter mehreren Spielhallen müssen nachvollziehbare Kriterien getroffen werden.“ Schließlich bleibe ja einer der beiden auf der Strecke. Denkbar seien Entscheidungskriterien wie Alter, Größe und Modernität der Halle, Verhalten des Betreibers in der Vergangenheit, Anzahl der vorhandenen Geldspielgeräte oder bauliche Besonderheiten.

Möglichkeit des Losentscheids wird ausgeschlossen

Eine konkrete Festlegung des Landes NRW hierzu gebe es noch nicht. Mit Ergebnissen rechne man im Laufe des Frühjahrs. Schmidt: „Aus hiesiger Sicht sollte auf jeden Fall die Möglichkeit des Losentscheids ausgeschlossen werden.“ Darüber hinaus tauschten sich die Gewerbebereiche der kreisangehörigen und umliegenden Städte regelmäßig zu dieser Problematik aus. Schmidt: „Wir wollen einen gleichen Informationsstand gewährleisten.“ Wie auch immer die Sache dann letztlich ausgehen sollte, die Stadt rechnet jedenfalls fest damit, dass die Spielhallenbetreiber gegen ein mögliches Aus vor Gericht ziehen werden.

Derzeit sind in der Stadt 269 Geldspielgeräte aufgestellt

Immerhin rund 1,56 Millionen Euro nahm die Stadt an Vergnügungssteuer aus den Geldspielgeräten der Spielhallen ein. Insgesamt sind derzeit 269 dieser Geräte aufgestellt. Pro Spielgerät ergibt sich ein Durchschnittssteuerbetrag von rund 5800 Euro pro Jahr. Im Moment beträgt der Vergnügungssteuersatz für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit 20 Prozent. Er wird ab 2018 auf 22 Prozent erhöht. Schmidt: „Da sich ab Ende 2017 durch die neue Spielhallenverordnung die Anzahl der Spielhallen und damit die Anzahl der Geldspielgeräte verringern wird, rechnen wir in Zukunft nicht mehr mit derartig hohen Beträgen.“