Neue Maßgaben treten ab 1. Dezember 2017 endgültig in Kraft. Spielhallen müssen einen Mindestabstand einhalten. Was Suchtexperten dazu sagen.

  • Neuregelungen des Glücksspielvertrages treten ab dem 1. Dezember 2017 endgültig in Kraft
  • Spielhallen müssen unter anderem einen Mindestabstand von 350 Meternzu anderen einhalten
  • Die Stadt hat 132 Spielhallen genehmigt und steht mit einigen Betreibern bereits in Kontakt

Dieses Jahr könnte für Spielhallenbetreiber ungemütlich werden: Am 30. November ist die Übergangsfrist abgelaufen. Dann treten die 2012 verabschiedeten Neuregelungen des Glücksspielvertrages endgültig in Kraft. Heißt: Spielhallen müssen untereinander einen Mindestabstand von 350 Metern haben. Auch dürfen sie nicht mehr in der Nähe Schulen betrieben werden.

Wie viele Spielhallen sind in Duisburg bedroht?

132 Spielhallen hat die Stadt genehmigt, davon 29 Zweifach-Konzessionen, und fünf Dreifach-Konzessionen. Will ein Betreiber mehr als zwölf Automaten aufstellen, muss er eine weitere Konzession beantragen. Insgesamt ergeben sich daraus 93 Spielhallenstandorte. Wie viele bedroht sind, könne die Stadt nicht sagen. Ab dem 1. Dezember dürfen nur diejenigen weiterbetrieben werden, denen eine „glücksspielrechtliche Erlaubnis“ erteilt wurde. „Wir sind mit den Betreibern in Kontakt“, teilt die Stadt mit. Es seien bereits Anträge von Betreibern eingereicht worden, die geprüft würden.

Was kommt auf die Spielhallenbetreiber zu?

Eine Menge. Buchstäblich eng dürfte es für jene werden, die keinen Mindestabstand zu einer anderen oder zu öffentlichen Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe haben. Im § 16 des Glücksspielstaatsvertrages steht, dass „unter Berücksichtigung der Verhältnisse im Umfeld des jeweiligen Standortes und der Lage des Einzelfalls“ von dieser Maßgabe abgewichen werden kann.

Eine Spielhalle müsste umziehen, wenn sie den Abstand unterschreitet. Wonach in so einem Fall entschieden wird, darauf konnte die Stadt noch keine Antwort geben.

Auch ist es untersagt, an der Außenfassade für den Spielbetrieb oder die Automaten zu werben. Durch die Gestaltung dürfe kein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden, heißt es. Eine Spielhalle darf sich nur „Spielhalle“ nennen. Auch Bargeldautomaten im Inneren sind unzulässig.

Was bedeuten die Neuregelungen für die Stadt?

Spielhallen bringen der Stadt durch die Vergnügungssteuer Geld ein. Nach Angaben der Pressestelle beliefen sich die Einnahmen 2015 auf rund 7,4 Millionen Euro. Für 2016 werde mit einer ähnlichen Summe gerechnet. Wie das in Zukunft aussieht, könne im Moment „noch nicht eingeschätzt“ werden.

Warum gibt es die Änderungen?

Die Gesetze sollen unter anderem das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht verhindern. So steht es im ersten Absatz des § 16. Durch das begrenzte Angebot soll der „natürliche Spielbetrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachet Bahnen“ gelenkt werden. Also weniger Spielhallen, weniger Spielsüchtige.

Klappt das in der Wirklichkeit?

Lars Lindenberg, Suchttherapeut des Caritas-Suchthilfezentrums Nikolausberg befürwortet die Neuregelung. „Wenn wir weniger Spielhallen hätten, gäbe es weniger Abhängige.“ Die Zahl der bereits Abhängigen könne man dadurch nicht verringern. „Einem Spieler ist es egal, wo die nächste Spielhalle ist.“ Zur Prävention aber seien die Maßgaben sinnvoll. Durch die Ausdünnung der Spielhallen finden gerade Jugendliche weniger Gelegenheit zum Spielen. Die härteren Werbe-Vorgaben schätzt Lindenberg als hilfreich ein: „Farben, Töne und Lichter sprechen unser Gehirn an.“