Gladbeck/Essen. 2009 soll der 61-Jährige die Tochter (8) seiner Freundin in Gladbeck sexuell missbraucht haben. Vor Gericht bestreitet der Frankfurter die Tat.

Zwei, drei Wochen hatte der Frankfurter im Sommer 2009 bei der Gladbeckerin gelebt. Am Montag sah er sie wieder. Denn angeklagt ist der 61-Jährige vor der V. Essener Strafkammer, weil er ihre damals acht Jahre alte Tochter mehrfach sexuell missbraucht haben soll.

Er bestreitet die Vorwürfe komplett. Kennengelernt hatte er die Frau damals übers Internet. Doch die Liebe erlosch schnell, nachdem er bei ihr eingezogen war. Jahrelang gab es keinen Kontakt mehr, bis sie ihn 2004 bei facebook entdeckte und anschrieb. Dabei erkundigte er sich auch nach ihren damals kleinen Töchtern, fragte, ob sie jetzt Busen hätten. Das erzählte die Mutter der heute 14-Jährigen bei der Küchenarbeit, die sofort erschrocken reagierte. Danach erzählte sie ihrer Mutter vom Missbrauch und ging zur Polizei.

In den beiden Wochen im Sommer 2009 hätte der Frankfurter sie immer ins Schlafzimmer gerufen, wenn die Mutter weg war. Er hätte sie gestreichelt und unsittlich berührt. Der Mutter hätte sie sich nie offenbart, weil er ihr mit Ärger gedroht hätte, wenn sie das erzähle.

"Es sollte ein Scherz sein. Nachher habe ich verstanden: Das sagt man nicht"

Vor Gericht bleibt der 61-Jährige bei dem, was er auch bei der Polizei gesagt hatte. Nichts sei dran an den Vorwürfen. Es hätte zwischen ihm und der Achtjährigen niemals sexuelle Kontakte gegeben. Er sei auch immer eher als seine Freundin aufgestanden, hätte also nie allein im Bett gelegen. Und die Frage nach dem Busen der Töchter? Er hatte lange in Amerika gelebt, und das sei so eine typische amerikanische Redensart. Dummerweise habe er sie ins Deutsche übersetzt. Der Angeklagte: „Es sollte ein Scherz sein. Nachher habe ich verstanden: Das sagt man nicht.“

Das Verhältnis zu den beiden Töchtern sei sehr gut gewesen, er hätte sie abends auch zu Bett gebracht. Dabei hätte das Mädchen oft geklammert und schon mal einen Kuss auf den Mund verlangt. Diesen Wunsch hätte er aber nie erfüllt.

Die Psychologin hält die 14-Jährige für glaubhaft

Die 14-Jährige bleibt in ihrer Aussage am Montag bei den Vorwürfen. Richterin Luise Nünning beginnt das Gespräch einfühlsam, fragt nach der Schule. Ja, sagt die Jugendliche, sie sei eine gute Schülerin, wolle später Abitur machen. Psychologin Mechthild Kremp hält die Vorwürfe der 14-Jährigen durchaus für glaubhaft. Sie hätte auch darauf verzichtet, den Angeklagten übermäßig zu belasten und ihm schlimmere Taten anzudichten. Allerdings könne sie die einzelnen der insgesamt fünf angeklagten Taten nicht detailliert abgrenzen. Heute soll der Prozess mit Plädoyers und Urteil beendet werden.