Bochum. Ein 54-Jähriger muss seinen beiden Söhnen zusammen 95.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Er hatte sie im Kindesalter jahrelang sexuell missbraucht.

Das Bochumer Landgericht hat einem 21-Jährigen in einem Zivilverfahren Schmerzensgeld in Höhe von 65.000 Euro zugesprochen. Der Mann war wie sein zwei Jahre älterer Brüder noch im Kindesalter über Jahre von dem heute 54-jährigen gemeinsamen Vater missbraucht worden, mehrheitlich wurde dabei der Jüngere das Opfer. 143 Taten zwischen 1999 und 2005 gegen den heute 21-Jährigen zählte eine Strafkammer am Landgericht bei ihrem Schuldspruch im August 2010 auf. Angeklagt waren ursprünglich sogar über 200 Fälle schweren sexuellen Missbrauchs, begangen an beiden Brüdern. Das Urteil für den Vater: neun Jahre Haft.

Der Schuldspruch lag weiter über dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Wegen des Missbrauchs eines Mädchens war der Mann bereits vorbestraft. Er wurde nach dem Urteil noch im Gerichtssaal verhaftet. Während des Prozesses hatte der Vater die Taten, die sich in der Wohnung des Mannes in Wattenscheid aber auch im Urlaub mit den Kindern auf Gran Canaria ereignet hatten, vehement bestritten. Das Urteil im Strafprozess ist nach der Bestätigung durch den Bundesgerichtshof 2011 rechtskräftig, der 54-Jährige weiter inhaftiert.

Verfahren am Oberlandesgericht Hamm um Prozesskostenhilfe

Bei der Höhe des Schmerzensgeldes orientierten sich die Bochumer Richter an einem parallel laufenden Verfahren am Oberlandesgericht Hamm um Prozesskostenhilfe für den Vater im Zivilprozess. Die Richter dort hielten die Summe von 65.000 Euro für die Taten und die daraus erlittenen gesundheitlichen und psychischen Folgen für gerechtfertigt. Prozesskostenhilfe für den Vater lehnten sie für diesen Streitwert ab. Der Sohn reduzierte daraufhin den ursprünglich von ihm geforderten Betrag in Höhe von 100.000 auf 65.000 Euro, um das weitere Verfahren zu beschleunigen. Das Landgericht gab schließlich dem Antrag des 21-Jährigen Recht.

Gegen die Entscheidung der Zivilkammer in der Hauptverhandlung in der vergangenen Woche kann der Vater Berufung einlegen. Eine schriftliche Begründung des Landgerichts liegt noch nicht vor.

Der ältere Bruder des 21-Jährigen hat in einem separaten Zivilverfahren 2012 bereits 30.000 Euro Schmerzensgeld von seinem Vater erstritten. Dieses Urteil ist rechtskräftig. Noch nicht absehbar ist, ob der 54-Jährige seinen Söhnen jemals die zusammen 95.000 Euro Schmerzensgeld zahlen können wird.