Gladbeck. . Am Ende der Beratung sah sich die CDU „auf verlorenem Posten“ - und das stimmte. Ihr Antrag zur Abschaffung der Baumschutzsatzung wurde abgelehnt.

Der Umweltausschuss entschied am Montagabend mit großer Mehrheit: Die Gladbecker Baumschutzsatzung bleibt bestehen.

Zwei Wochen lang hatte es eine intensive Diskussion in der Stadtgesellschaft gegeben, ausgelöst durch den viel beachteten CDU-Antrag zur Abschaffung der Baumschutzsatzung.

Aus Sicht der Union stellt dieser Antrag einen wirksamen Beitrag zu weniger Bürokratie und mehr Eigenverantwortung dar, wie CDU-Fraktionschef Peter Rademacher und Unions-Politiker Reinhold Fischbach im Fachausschuss mehrfach unterstrichen. „Die Baumschutzsatzung hat sich überlebt. Sie ist nicht mehr zeitgemäß“, erklärte Fischbach im Verlauf der ausführlichen Ausschuss-Diskussion.

Dorsten beispielsweise habe gute Erfahrungen mit der Abschaffung der Baumschutzsatzung gemacht, ergänzte CDU-Fraktionschef Peter Rademacher. An dieser Stelle könne man als Stadtpolitik und Verwaltung einfach mal mehr Flexibilität zeigen und den Bürgern mehr Freiheit geben. Rademacher: „Die Menschen haben ja mittlerweile ein tiefes und gutes Umweltverständnis.“

Unterstützung erhielt die Union nur von der DSL (FDP/Piraten). SPD, Grüne und Die Linke bezogen klar Gegenposition. Ihre Sprecher von Ulrich Unland über Mario Herrmann bis Olaf Jung betonten, dass es keinen Handlungsbedarf in dieser Frage gebe. Die Baumschutzsatzung sei nach wie vor ein geeignetes Mittel zum lokalen Umwelt- und Klimaschutz.

Auch die Grundstücksgröße wird nicht heraufgesetzt

Sie sahen auch keinen Anlass, dem Vorschlag der CDU zu folgen und die in der Satzung vorgesehene Grundstücksgröße von 300 auf 900 Quadratmeter zu erhöhen, um mehr Gärten, gerade in den Zechensiedlungen, von der Baumschutzsatzung auszunehmen. Im Vorfeld der Ausschuss-Sitzung hatte die CDU auch von den Siedlern Unterstützung erhalten, die mit Blick auf die Baumschutzsatzung von einem „bürokratischen Monster“ sprachen und deren Verband sich in dieser Frage klar an die Seite der Union stellte.

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ZBG-Fachmann Bernhard Schregel machte nochmals deutlich, dass im Jahr 2014 lediglich Anträge für 45 Baum-Fällungen abgelehnt worden seien. Das entspreche einem Anteil von 8,9 Prozent; für 461 Bäume sei die Fällung genehmigt worden.

Pro Jahr komme es zu zwei bis vier Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, wobei keines dieser Verfahren gegen den ZBG entschieden worden sei, bislang habe man nur Vergleiche und Klage-Ablehnungen zu verzeichnen. Und man setze alles in allem weiter auf ein kooperatives Miteinander mit den Bürgern in Sachen Baumschutz.