Gladbeck. Ist die Baumschutzsatzung überholt? Die CDU sagt „Ja“ und will das Regelwerk abschaffen. Doch es gibt auch Gegenstimmen.

Die CDU will die Baumschutzsatzung komplett streichen. Seit dem Jahr 1980 gilt diese Satzung als nicht immer unumstrittenes, aber doch wichtiges Regelungs-Instrument, um Bäume auf Privatgrundstücken vor dem Abholzen zu bewahren.

Am vorigen Wochenende schickte die Union ihren überraschenden politischen Vorstoß zur Abschaffung der Baumschutzsatzung auf den Weg. Immer mehr Kommunen, zum Beispiel Dorsten, würden auf eine Baumschutzsatzung verzichten, meint die Union. Zudem sei das Umweltbewusstsein der Menschen gestiegen, so dass Fälle verantwortungslosen Abholzens immer seltener würden.

Seit dem Jahr 1980 wurde das umfangreiche und detailreiche Regelwerk der Baumschutzsatzung immer wieder aktuellen Erfordernissen angepasst: Geschützt sind laut Satzung Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern, gemessen in einer Höhe von einem Meter über dem Erdboden. Das entspricht einem Durchmesser von ca. 25 Zentimetern. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 80 Zentimeter beträgt und ein Stamm einen Mindestumfang von 30 Zentimetern aufweist. Eiben sind bereits mit einem Stammumfang von mindestens 50 Zentimetern geschützt. Mehrstämmige Eiben sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 50 cm beträgt.

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Das ist die Kern-Regelung der Baumschutzsatzung, zu der noch viele weitere ergänzende Vorschriften hinzukommen. Ein bürokratisches Monster? Viele Grundstücksbesitzer würden dem wohl aus dem Bauch heraus zustimmen, aber die Verwaltungs-Praxis spricht eine andere Sprache: 2014 wurden von 211 Fällanträgen (506 Bäume) nur 30 abgelehnt (45 Bäume). Die Bürger haben also vielfach mit ihrem Fällantrag Erfolg, leisten dann allerdings auch Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen.

„Ich hoffe, dieser Antrag findet keine Mehrheit!“

Und so hat die Baumschutzsatzung auch viele Fans. Ulrich Axt-Kittner schickte jetzt zum Beispiel einen Leserbrief auf den Weg, in dem er der CDU klar mitteilt: „Ich hoffe, dieser Antrag findet keine Mehrheit!“ Vor dem Hintergrund des Klimawandels sei der Antrag zur Abschaffung der Baumschutzsatzung völlig unverständlich, meint der Gladbecker. „Jeder Baum trägt in erheblichem Maße zur Minderung des Kohlendioxids bei, sein Schatten und seine Verdunstung reduzieren die Übererwärmung unserer Städte gewaltig. Große Bäume sind die erste Waffe gegen diesen Prozess des Klimawandels.“ Eine Baumschutzsatzung stelle allgemeine Interessen über die privaten - und verhindere, dass Bäume zu „Freiwild“ würden.

Dass die Abschaffung der Baumschutzsatzung nicht immer von nachhaltigem Erfolg gekrönt ist, zeigt auch Recklinghausen, wo die Baumschutzsatzung 2007 gestrichen und Ende 2010 wieder eingeführt wurde.