Gelsenkirchen. Sind die Behörden in Gelsenkirchen auf den Ebola-Ernstfall vorbereitet? Welche Maßnahmen werden bei einem Verdacht ausgeführt? Die Funke Mediengruppe fragte beim Chef des städtischen Gesundheitsreferats, Dr. Klaus Mika, nach. Eine Ebola-Weiterverbreitung hält der Mediziner für nahezu ausgeschlossen.
Grundsätzlich hält Dr. Klaus Mika die Gefahr der Ebola-Weiterverbreitung für nahezu ausgeschlossen, wenn im Ebola-Verdachtsfall oder bei der Behandlung eines Patienten nach den Vorgaben des Robert-Koch- und des Bernhard-Nocht-Instituts vorgegangen werde.
Sind das Gelsenkirchener Gesundheitsamt und die Krankenhäuser am Ort auf Patienten mit Ebola (-Verdacht) vorbereitet?
Dr. Klaus Mika: Ja. Das Referat Gesundheit hat mit den verantwortlichen Ärzten der Krankenhäuser vorbereitende Gespräche geführt.
Wurde das Personal in den Krankenhäusern geschult? Wenn ja, wer führte die Schulungsmaßnahmen durch?
Mika: Die Krankenhäuser sollten das für die Behandlung in Frage kommende Personal schulen und sind für diese Schulungen verantwortlich.
Was geschieht konkret, wenn ein Ebola-Patient ins Krankenhaus kommt?
Mika: Bei Verdacht auf eine Ebola-Erkrankung ist der Patient umgehend alleine in einem Raum zu isolieren und das Gesundheitsamt zu informieren. Alle Kontaktpersonen sind in einem anderen Raum ebenfalls zu isolieren. Als Kontaktpersonen gelten solche, die bei Aufenthalt im gleichen Raum weniger als einen Meter Abstand zum Patienten hatten. Es muss schnellstmöglich geklärt werden, ob ein begründeter Verdachtsfall bei dem Patienten vorliegt. Wenn dies der Fall ist, wird Rücksprache gehalten mit einem Kompetenzzentrum – dem Robert-Koch-Institut in Berlin oder dem Bernhard-Nocht-Institut in Hamburg. Es müssen entsprechende Blutproben für die virologische Diagnostik abgenommen werden, um die Diagnose zu sichern.
Und wie geht es dann weiter?
Mika: Je nachdem, ob eine sofortige stationäre Behandlung notwendig ist oder nicht, wird unterschiedlich vorgegangen. Ist eine stationäre Behandlung dringend erforderlich, muss zunächst geklärt werden, ob der Patient transportfähig ist. Ist der Patient in Notwendigkeit einer dringenden stationären Behandlung transportfähig, muss der Transport in eines der Behandlungszentren veranlasst werden. Hier ist für Nordrhein-Westfalen das Universitätsklinikum Düsseldorf Ansprechpartner. Der Transport wird durch die Berufsfeuerwehr Essen durchgeführt mit einem entsprechend ausgerüsteten Fahrzeug. Ist der Patient nicht transportfähig, dann muss die Behandlung im Isolierbereich des aufnehmenden Krankenhauses durchgeführt werden.
Wie viele geeignete Isolierräume haben die Krankenhäuser in GE? Ist die vorhandene Schutzkleidung auch für die Behandlung von Ebola-Patienten geeignet?
Mika: Die Behandlung der Ebola-Patienten soll in besonderen Isolierstationen (Behandlungszentren) stattfinden. In Nordrhein-Westfalen existiert eine solche Station an der UniKlinik Düsseldorf. Im Notfall ist eine Behandlung einer Ebola-Erkrankung auch auf normalen Isolierstationen unter Beachtung besonderer hygienischer Maßnahmen durchführbar. In Gelsenkirchen werden 28 Isolierbetten vorgehalten. Für die Behandlung Ebola-Erkrankter ist besondere Schutzkleidung erforderlich.
Das Gesundheitsamt ist im Ernstfall federführend. Was ist dann konkret Ihre Aufgabe?
Mika: Das Gesundheitsamt ist im Falle eines Ebola-Verdachtsfalles sofort zu informieren und wird dann gemeinsam mit dem meldenden Krankenhaus arbeiten. Aufgabe des Gesundheitsamts ist es, die Weiterverbreitung der Erkrankung zu verhindern.