Gelsenkirchen/Essen.

Weit reichen die Anklagevorwürfe zurück, doch die Erinnerungen der Kinder des Angeklagten scheinen frisch zu sein. In ihrer Gelsenkirchener Wohnung soll der 56 Jahre alte Angeklagte seine Tochter zweimal vergewaltigt haben. Er weist die Vorwürfe vor dem Landgericht Essen zurück.

Konkret geht es vor der V. Strafkammer nur um das, was er der heute 34 Jahre alten leiblichen Tochter angetan haben soll. 1993, da war sie 13 Jahre alt, soll er sie in einem Waldstück in Herten zum Sex gezwungen haben. Als sie später in Gelsenkirchen eine eigene Wohnung bezogen hatte, soll er sie bei zwei Besuchen ebenfalls vergewaltigt haben. Noch heute ist sie in psychologischer Behandlung.

Mutter soll alles gedeckt haben

Es ist ein Familiendrama, das sich vor den Juristen entfaltet. 1986 hatte der Angeklagte eine Frau geheiratet, die drei Kinder mit in die Ehe brachte, zwei weitere seien von ihm. Es habe einmal ein Verfahren gegen ihn gegeben, nachdem die 15 Jahre alte Stieftochter ein Kind von ihm abgetrieben hätte. 20 Jahre ist das her, Akten gibt es wohl nicht mehr. Sonst sei aber nichts gewesen, sagt er. Bei einer anderen Stieftochter habe er ein wenig mit Worten „gestichelt“. Was er damit meint, will die Richterin wissen. „Ja“, sagt er, „dass sie mir mal ihre Brüste zeigen soll“.

Konkret wird sein Stiefsohn, der ihn nicht als Stiefvater bezeichnet haben will: „Lebensgefährte meiner Mutter, mehr nicht.“ Auch er selbst sei vom Angeklagten „befummelt“ worden, als er in die fünfte Klasse ging. Sie alle seien von ihm sexuell missbraucht worden: „Er hat kein Kind ausgelassen.“ Er belegt den 56-Jährigen in seiner Vernehmung mit Schimpfworten, nennt ihn einen Pascha: „Ich musste die Sachen meiner Schwestern auftragen, damit der feine Herr Maßanzüge tragen konnte.“ Aber er nimmt seine 2006 verstorbene Mutter nicht aus. Sie habe alles gedeckt, habe sich krank gestellt, damit die Kinder nicht gegen den Angeklagten vorgingen: „Wir waren die bösen Kinder, die ihr den Mann wegnehmen wollten.“ Der Prozess wird fortgesetzt.