Gelsenkirchen. . Im Prozess, der jetzt begonnen hat, geht es um 1 111 Kokain-Verkäufe an Endverbraucher mit einem Umsatz von rund 55 000 Euro, ferner um den Ankauf von 400 g Kokain, gekauft am 26. September vergangenen Jahres. Der Tag, an dem die Angeklagten der Polizei ins Netz gingen.

Der Jüngste im Kokain-Quartett soll der Chef gewesen sein: Vier Gelsenkirchener im Alter von 24 bis 48 Jahren stehen unter anderem wegen Drogenhandels und Verstoßes gegen das Waffengesetz vor der II. Strafkammer des Essener Landgerichtes.

Es geht im Prozess um 1 111 Verkäufe an Endverbraucher mit einem Umsatz von rund 55 000 Euro, ferner um den Ankauf von 400 g Kokain, gekauft am 26. September vergangenen Jahres. Der Tag, an dem die Angeklagten der Polizei ins Netz gingen. In der Wohnung des 42-Jährigen fanden die Beamten außerdem zwei Schusswaffen.

24-jähriger Kopf der Gruppe soll die Bestellungen angenommen haben

Die drei mutmaßlichen Haupttäter sollen sich Anfang 2013 zusammengetan haben, um gewerbsmäßig mit Kokain zu handeln. Der 24-jährige Kopf der Gruppe soll die Kundenbestellungen am Telefon angenommen und für den Nachschub an Kokain aus verschiedenen Quellen gesorgt haben. Der 42-jährige Mitangeklagte war laut Staatsanwalt Jörg Menard als Verteiler dabei, der 48-Jährige als sein Fahrer. Wegen Beihilfe steht der 29-jährige Angeklagte vor Gericht, er soll seine Wohnung als Kokain Depot zur Verfügung gestellt haben.

Rechtsanwalt Heiner Lindemann regte vor Beginn der Beweisaufnahme an, dass sich Verteidiger, Staatsanwalt und Gericht zur Rederunde zurückziehen. Doch der Vorsitzende Richter Andreas Labentz wollte erst mal nicht „im Hinterzimmer“, sondern öffentlich im Saal die Lage besprechen.

Verteidiger möchte die Straf-Untergrenze wissen

Kammer und Staatsanwalt hatten sich nämlich im Vorfeld Gedanken über möglicherweise zu verhängende Höchststrafen gemacht. Und die, so Labentz, liegen bei sechs, viereinhalb, vier und zwei Jahren, je nach Tatbeteiligung. Durch geständige Einlassungen können sie nach unten rutschen.

Eine Straf-Untergrenze möchte gerne Verteidiger Hans Reinhardt wissen. Die gibt es erstmal nicht. Statt dessen zogen sich Anwälte und Mandanten zum Gespräch über weitere Strategien zurück. Fünf Prozesstage sind terminiert.