Gelsenkirchen. . Immer wieder kam es auf dem Parkplatz der Zoom Erlebniswelt in den vergangenen Tagen zu Autoaufbrüchen und Diebstählen. Vor allem auf mobile Navigationssysteme hatten es die Diebe abgesehen. Die Polizei legte sich auf die Lauer und konnte jetzt zwei Diebe auf frischer Tat ertappen.

Am Montagnachmittag gegen 16.30 Uhr nahmen Zivilpolizisten an der Bleckstraße in Bismarck zwei vermeintliche Diebe auf frischer Tat fest. Dabei handelt es sich laut Polizei um eine 46-jährige Gelsenkirchenerin und einen 44-jährigen Mann ohne festen Wohnsitz. Weil es in der Vergangenheit auf den Parkplätzen rund um die Zoom-Erlebniswelt vermehrt zu Kfz-Aufbrüchen kam, hatten die Polizeibeamten diesen Bereich observiert.

Dabei beobachteten sie das Pärchen, wie es nach geeigneten Fahrzeugen Ausschau hielt. Schließlich schlug die Frau bei einem Pkw mit einem Nothammer die Scheibe ein und stahl daraus das mobile Navigationsgerät. Ihr Komplize stand währenddessen Schmiere. Die Polizisten stellten die Täter wenig später in unmittelbarer Tatortnähe. Sie nahmen beide mit zur Wache.

Verdächtige gesteht weitere Straftaten

In den anschließenden Vernehmungen gab die 46-Jährige sofort die Tat zu. Und sie gab an, reinen Tisch machen zu wollen und gestand weitere Straftaten. Weil sie seit mehreren Jahren heroinabhängig sei, hatte sie in der Vergangenheit zusammen mit dem 44-Jährigen (ebenfalls drogenabhängig) eine Vielzahl von Diebstählen begangen: Während der 44-Jährige Schmiere stand, habe sie die Diebstähle durchgeführt.

Bei der Beute handelte es sich immer um mobile Navigationsgeräte. Insgesamt hätten sie ca. 30 Taten im Bereich der Parkplätze der Zoom Erlebniswelt und fünfmal an den Parkplätzen der Arena begangen. Mit dem Verkauf des Diebesgutes hatten sie ihre Drogensucht finanziert.

Die Gelsenkirchenerin wurde nach der Vernehmung wieder entlassen. Auch ihr Komplize durfte gehen: Der 44-Jährige gab in seiner Vernehmung an, nur an einigen Taten beteiligt gewesen zu sein. Er habe jedoch in allen Fällen keinen Diebstahl begangen. In den vergangenen Jahren war er aber mehrfach wegen gleichgelagerter Delikte in Erscheinung getreten und rechtskräftig zu Freiheitsstrafen verurteilt worden.