Gelsenkirchen. Drei Jahre und neun Monate Gesamtfreiheitsstrafe verhängte gestern das Essener Landgericht für einen Gelsenkirchener. Der 35-Jährige hatte mit seinen Komplizen einen Tresor aus einem Firmenraum entwendet und diesen anschließend aus Versehen im Rhein-Herne-Kanal versenkt. Mitsamt der ganzen Beute.

Drei Jahre und neun Monate Gesamtfreiheitsstrafe wegen Diebstahls und versuchten schweren Raubes verhängte Donnerstag das Essener Landgericht für einen 35-jährigen Gelsenkirchener. Er gehörte zu einer Gruppe von Tätern, denen unter anderem im Juni vor fünf Jahren das Missgeschick widerfuhr, in Gladbeck einen kleinen Tresor aus Firmenräumen mitzunehmen und ihn versehentlich im Rhein-Herne Kanal zu entsorgen – und zwar, bevor sie ihn geleert und die Beute gesichert hatten. Einer der Männer holte den Tresor daraufhin wieder an Land.

Raub gehörte nicht wirklich zum Spezialgebiet des Angeklagten. „Typisch für ihn ist Trickdiebstahl“, so Staatsanwältin Dr. Heike Handke. Sie spricht ironisch von seiner „geregelten Tätigkeit“ als Trickdieb.

Milieu für die Tochter verlassen

Die übliche Masche der Gruppe: Man geht zum Beispiel zu dritt in ein Ladenlokal. Mittäter lenken die Mitarbeiter ab und der dritte packt die Beute ein. Häufig auch Bargeld aus hinteren Büroräumen. Und das nicht nur in Gelsenkirchen und Gladbeck. Der 35-Jährige war in den vergangenen Jahren viel unterwegs. Entsprechende Urteile unter anderem aus Bad Berleburg, Offenburg und Augsburg zeugen davon. Einige wurden ins Essener Urteil einbezogen.

Die Kammer wertet vor allem das Geständnis des Gelsenkircheners positiv und berücksichtigt auch den Drogenhintergrund. Der reichte allerdings nicht, um von verminderter Steuerungsfähigkeit auszugehen, da die Taten zu gut organisiert waren. „Sie sollten einen dicken Schlussstrich ziehen und sich aus dem Milieu lösen“, empfiehlt Richterin Luise Nünning dem Angeklagten. Der nickt ganz eifrig, als sie ihn an seine kleine Tochter erinnert, die er doch sicher aufwachsen sehen wolle.