Gelsenkirchen. . Mitarbeiter des Verkehrsdienstes, der Baubehörde und des Ordnungsamtes kontrollieren in Gelsenkrichen, ob neu zugezogene Bürger ihrer Meldepflicht nachkommen und überprüfen zugleich den Zustand der Gebäude. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Was die Kontrollen am Donnerstag ergaben, das lesen Sie hier.
Im Zuge des städtischen Handlungskonzeptes Zuwanderung hat die Verwaltung in den vergangenen Wochen regelmäßig Kontrollen in einzelnen Stadtteilen durchgeführt – auch gestern wieder. Der Fokus der Überprüfung richtete sich dabei zum einen auf ein Eckhaus an der Germanenstraße/Cheruskerstraße, zum anderen auf ein Gebäude an der Vohwinkelstraße im Ortsteil Bulmke-Hüllen.
„Die Stadt Gelsenkirchen überprüft bei den Kontrollen, ob die Menschen ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachgekommen sind und in welchem Zustand sich die Gebäude befinden“, erklärte Stadtsprecher Martin Schulmann auf Nachfrage. Bei Verstößen gegen die Meldepflicht drohten Bußgelder, damit es dazu gar nicht erst komme, würden nicht angemeldete (Neu-)Bürger aufgefordert, dies umgehend nachzuholen, zugleich würden ihre Personalien festgehalten.
Vier Fahrzeuge beschlagnahmt
Bei den Überprüfungen am Donnerstag wurden keine Verstöße gegen die Meldepflicht festgestellt, gleichwohl hat die Stadt vor Ort vier Fahrzeuge vorübergehend beschlagnahmt. „Die Autos hatten keinen gültigen Versicherungsschutz“, teilte Stadtsprecher Martin Schulmann den Grund für diese Maßnahme mit.
Die Stadt ist bei den Kontrollen am frühen Morgen, gestern um 6 Uhr, mit ungefähr 20 bis 25 Kräften unterwegs gewesen – sie rekrutierten sich aus Mitarbeitern des Verkehrsdienstes, der Baubehörde und des Ordnungsamtes. Unterstützt wurde der Verwaltungstrupp von der Polizei. Die Beamten hatten sich im Hintergrund bereit gehalten für den Fall, dass sie der Verwaltung Amtshilfe leisten müssen.