Gelsenkirchen. .
Sie ist der neue Trend unter Kindern und Jugendlichen und Thema in den Schulen: die Shisha-to-go oder E-Shisha. Georg Altenkamp, Schulleiter der Gesamtschule Berger Feld, hat sie, nachdem Eltern ihn auf das Problem aufmerksam gemacht hatten, auf dem Gelände der Gesamtschule verboten (diese Zeitung berichtete). Nicht nur Altenkamp hält sie für eine Einstiegsdroge, die zum lebenslangen Rauchen führt.
Anfang der Woche warnte auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Köln vor der kleinen elektrischen Wasserpfeife. Endlich, denn bislang werden weder Inhaltsstoffe genannt geschweige denn, dass es unabhängige Untersuchungen über die gesundheitlichen Risiken gibt. 12-, 13-, 14-Jährige rauchen sie, weil es „cool“ ist, sie nach Schokolade, Bubble Gum und Apfel schmecken. Es gibt sie am Kiosk, der Tankstelle, in Shisha-Läden.
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung warnt vor Risiken
„Das Problem ist, dass bislang nicht eindeutig geklärt ist, ob die Liquids in den E-Shishas unter das Arzneimittelgesetz oder die Tabakrichtlinie fallen“, sagt der Sprecher des NRW-Verbraucherschutzministeriums Deitermann. „Wir warten auf eine Antwort von der EU; sie hat den Handel zugelassen.“ Davon hänge ab, welches NRW-Ministerium sich mit dem neuen Trend beschäftigen werde. Für Tabak ist das Verbraucherschutz-, für Arznei das Gesundheitsministerium zuständig.
Die BZgA warnt vor möglichen Gesundheitsgefahren. Die E-Shishas könnten das Nervengift Nikotin enthalten und schnell abhängig machen. Der Inhaltsstoff Propylenglykol löse Atemwegreizungen aus, die süß schmeckenden Liquids verharmlosten und verleiteten zum Rauchen.
Klaus Mika, Leiter des Gesundheitsamtes Gelsenkirchen, sieht die Pflicht bei den Eltern. „Sie müssen den Kindern das Rauchen verbieten.“