Gelsenkirchen.

In den letzten Tagen und Wochen häufen sich die Schreiben, in denen Bürger aufgefordert werden, ihr Einverständnis zu geben. Einverständnis dafür, dass auch nach dem 1. Februar 2014 Geld zum Beispiel für die Miete, für Steuern, Gas, Wasser und Strom von Unternehmen oder der öffentlichen Hand abgebucht werden darf. Denn ab Februar gelten die Vorschriften für die Umstellung des Zahlungsverkehrs auf den europäischen Standard Sepa. Der beschert den Kunden nicht nur eine längere Kontonummer (22 statt bisher bis zu 10 Zahlen), sondern auch neue Einverständniserklärungen. Denn das bisherige Lastschriftverfahren, wird es nicht mehr geben.

Am Dienstag saßen mit Markus Lanfer, Waltraud Arnold und Gerd Duddek drei ausgewiesene Kenner der Materie von der Sparkasse Gelsenkirchen am Expertentelefon und beantworteten bei der gemeinsamen Aktion mit der WAZ-Redaktion Leserfragen.

Blick auf Kontoauszug reicht aus

Wilma Stock wollte, wie viele andere, wissen, wo man die neue Kontonummer findet? „Ein Blick auf den letzten Kontoauszug reicht. Dort ist die neue Nummer zu finden. Sie setzt sich aus der Landeskennzeichnung DE, einer zweistelligen Prüfziffer, der Bankleitzahl und der bisherigen Kontonummer zusammen. Genannt wird dies IBAN-Nummer.“

Hier einige Information kurz zusammengefasst. Das Girokonto in der heutigen Form bleibt bestehen. Mit der Sepa-Einführung am 1. Februar, wird aber das bisherige Lastschriftverfahren verschwinden und durch die Sepa-Lastschrift ersetzt. Was nicht anderes bedeutet, als dass die IBAN-Nummer anstelle der alten Kontonummer tritt. Die Einzugsermächtigungen, so die Experten der Stadtsparkasse, bleiben bestehen. Derjenige, der die Lastschrift einzieht, muss aber den Kunden anschreiben und statt der bisherigen Einzugsermächtigung, eine Mandatserteilung erhalten.

Kunde bekommt der Rechte

Damit bekommt der Kunde mehr Rechte. Die Abbuchung muss spätestens einen Tag vorher angezeigt werden. Statt bislang sechs Wochen, kann das Geld bis zu 13 Monaten nach der Abbuchung zurückgeholt werden.

Während für den Privatkunden eine zweijährige Übergangsfrist vorgesehen ist, müssen Unternehmen und Vereine sofort umstellen.

So muss zum Beispiel jeder Verein eine Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen, um künftig Mitgliedsbeiträge einziehen zu können. Jeder Einzugsermächtigung muss außerdem eine Referenznummer zugewiesen werden. Dies erfordere, so die Experten, schon einige Veränderungen in der Vereinsverwaltung.

Auch Unternehmen haben mehr als der private Kunde zu beachten. Ein Software für alle Fälle gäbe es nicht. Dafür aber Beratung durch die Sparkasse.