Gelsenkirchen/Essen. . Einen Tag nach dem tragischen Sturm-Unglück in Gelsenkirchen, bei dem ein 39-jähriger Essener und seine elfjährige Nichte im Auto erschlagen wurden, schließt die Polizei Fremdeinwirkung aus. Die umgestürzte Buche war zuletzt im März begutachtet worden. Stadt: “Wir kontrollieren die Bäume akribisch.“
„Wenn Menschenleben zu Schaden kommen, also das höchste Rechtsgut neben Freiheit, Gesundheit, Ehre und Eigentum, beginnt automatisch die Polizei zu ermitteln“, erklärt Polizeisprecher Torsten Sziesze im Nachgang des tödlichen Unfalls. Bei dem Sturm am Montag waren ein 39-jähriger Essener mit türkischen Wurzeln und seine Nichte (11) von einer umstürzenden Buche im Auto auf der Nienhausenstraße erschlagen worden. Ein Mädchen (11) und Junge (8) haben das Unglück überlebt.
Am Dienstag fand in der türkischen Moschee Essen-Katernberg eine Trauerfeier für die Verstorbenen statt, das Gotteshaus war bis auf den letzten Platz gefüllt. Nach Angaben des Vorsitzenden der Moschee handelte es sich bei den Überlebenden um die Tochter des Fahrers und um den Bruder des getöteten Mädchens. Die Leichname sind am Dienstag per Flugzeug in die Türkei gebracht worden, sie werden dort beigesetzt.
Zwei Tote durch Sturm
Wie die Untersuchungen der Polizei ergaben, liegt keine Fremdeinwirkung vor, die Ermittlungen zur Folge gehabt hätten – etwa Axt- oder Sägespuren an der Hainbuche. „Der Orkan hat den Baum mitsamt Wurzelballen umgerissen“, sagt Sziesze.
Verwaltung obliegt Verkehrssicherungspflicht
Auch die Stadt hat sich mit der Buche befasst, denn als Eigentümer – Stichwort Haftung – obliegt der Verwaltung die Verkehrssicherungspflicht der auf ihrem Grundstück stehenden Bäume. „Der Baum ist im März 2013 zuletzt begutachtet und wäre in den nächsten Wochen erneut unter die Lupe genommen worden“, sagt Stadtsprecher Martin Schulmann. Schäden oder Krankheiten seien bei der Schau durch die zuständigen Gelsendienste nicht festgestellt worden.
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Rückblick: Heiligabend 2010 war eine 47 Jahre alte Frau bei einem Spaziergang in Buer von einem Ast erschlagen worden, der die Schneelast nicht hatte tragen können – der Baum war krank. „Insofern ist die Stadt ein gebranntes Kind“, sagt Schulmann, „wir kontrollieren die Bäume akribisch.“ Und zwar zweimal im Jahr, belaubt und unbelaubt.
Grundstückseigentümer sind zudem verpflichtet, bei ungewöhnlichen Wetterereignissen, wie einem Orkan, zu kontrollieren, ob sich Bäume gelockert haben, Äste ab- oder angebrochen sind und eine Gefahr darstellen.